Angriff auf Elsners Vermögen: Konten eingefroren - ÖGB und BAWAG wollen Geld

Erste Schadenersatzverhandlung fand schon statt Bank beansprucht auch Luxus-Penthäuser zurück

Die Zentralfigur des größten Wirtschaftskrimis der österreichischen Nachkriegsgeschichte befindet sich hinter Gittern im Wiener Landesgericht. Auf Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wartet nicht nur der wohl größte Betrugsprozess des Landes. Auch sein früherer Brötchengeber, die durch seine Milliardenspekulationen angeschlagene BAWAG P.S.K., und der bisherige BAWAG-Eigentümer ÖGB wollen Geld und Vermögenswerte zurück. Erste Schadenersatzverhandlungen haben bereits statt gefunden. Fest steht, dass Dutzende von Anwälten lange Zeit beschäftigt sein werden.

Zumindest auf Teilen von Elsners einstigem Vermögen hat die Justiz bereits die Hand drauf: Im Juli vorigen Jahres schon waren die Bankkonten des einstigen Bank-Generaldirektor eingefroren worden. Es ging dabei nicht um die persönlichen Konten Elsners bei der BAWAG P.S.K,, auch um seine Privatstiftungen "Birdie" und "Gambit". Damit wurde damals alles an verdächtigen Geldern eingefroren. Elsner hat somit keinen Zugriff mehr auf seine Gelder. Auch nicht auf seine Wiener Penthouse-Wohnung am Dach der BAWAG-Zentrale, die beansprucht die Bank selbst zurück.

Helmut Elsner gilt als einer der Hauptangeklagten im kommenden Strafverfahren wegen Betruges, Untreue und Bilanzmanipulation - die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, sie wurde von Elsners Anwälten beeinsprucht. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihm einen Untreue-Schaden von über 1,4 Mrd. Euro vor. Elsner drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die BAWAG hat sich wie berichtet allen Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.

Die Bank selbst hat gegen Elsner und seine Frau Räumungs- und Exekutionsklagen wegen des Luxus-Penthouses am BAWAG-Dach eingebracht. Der Zivilprozess (betreffend eine erste Schadenersatzklage) hat schon begonnen. Schadenersatzklagen gegen Elsner und den Investmentbanker Wolfgang Flöttl mit einem Streitwert von zunächst gut 10 Mio. Euro haben sowohl die BAWAG als auch der ÖGB laufen. Von Flöttl jun. forderte die BAWAG in der Folge noch einen weitaus höheren Schadenersatz.

Juristen hatten nach der ersten - vertagten - Verhandlungsrunde Ende Jänner jedoch die ÖGB-Chancen, das Schadenersatz-Verfahren zu gewinnen, als eher gering eingeschätzt. Der Prozess wurde vorerst auf 26. März vertagt. Zielpersonen der Klage: Ex-BAWAG-Boss Elsner, sein Nachfolger Johann Zwettler, vier frühere BAWAG-Vorstände, Ex-Aufsichtsratsboss Günter Weninger und auch der ehemalige ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch, gegen den die ÖGB-Rechtsanwälte schwere Geschütze auffuhren: Dieser habe entgegen den Statuten des ÖGB angenommen, "formaljuristischen Zugriff" auf das gesamte Vermögen des ÖGB zu besitzen. Dass Verzetnitsch nach Bekanntwerden der Karibik-Verluste der BAWAG in Absprache mit Weninger den Streikfonds zu Gunsten der damaligen Gewerkschaftsbank verpfänden ließ, sei aber nicht rechtens gewesen. Die Anwälte der Beschuldigten weisen das Klagsbegehren als nicht schlüssig zurück, außerdem ist von Verjährung die Rede.

Wie erst vor wenigen Tagen bekannt wurde, haben die einstigen Vorstandsdirektoren der BAWAG vor mehr als fünf Jahren, als der BAWAG-Skandal zu platzen drohte, ihre Anstellungsverträge geändert. Die früheren Vorstände sicherten sich vor Aufdeckung der Milliardenverluste doppelt ab: Sie erweiterten ihre Rechtsschutzversicherungen massiv und lagerten ihre Pensionsversicherungen aus, so dass die Bank darauf nicht zugreifen kann. Der amtierende BAWAG-Chef Ewald Nowotny hat dies zuletzt als "verdächtig" qualifiziert. Der frühere BAWAG-Chef Elsner und seine Kollegen verankerten damals demnach in ihren Anstellungsverträgen Rechtsschutzklauseln, schlossen Rechtsschutz- und auch Vermögenshaftpflichtversicherungen ab. Das heißt, es werden ihnen Anwalt, Gegenanwalt, Gutachten, Gerichtskosten, also alle Kosten für Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren bezahlt. (apa/red)