Als böser Kampfhund gilt man nicht überall:
Keine einheitlichen Regelungen in Österreich

Zwischen strengen und fehlenden Bestimmungen Niederösterreich hat Gesetz - Hundeparadies Kärnten

Als böser Kampfhund gilt man nicht überall:
Keine einheitlichen Regelungen in Österreich

In Vorarlberg gibt es seit 1992 eine Verordnung, die das Halten von Kampfhunden regelt. Demnach sind diese Hunde - explizit genannt sind rund ein Dutzend Rassen bzw. Kreuzungen mit diesen - bewilligungspflichtig. Dabei handelt es sich nach Angaben von Landesveterinär Erik Schmid allerdings eher um totes Recht. Inwieweit die Meldepflicht eingehalten wird, hänge stark vom Umgang der einzelnen Gemeinden mit dem Thema ab, sagte Schmid. Er spricht sich sowohl für eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Hundehalter als auch für einen "Hundeführerschein für alle" aus. In seinen Augen müsste es eine Grundschulung für alle Hundehalter geben, verbunden mit einer anschließenden Ausbildung, die von der Risikoklasse des Hundes abhängt. Vorarlbergs zuständiger Landesrat Erich Schwärzler könnte sich zumindest einen Hundeführschein für Kampfhunde vorstellen. "Es müsste aber zuerst eine klare Definition geben, was ein Kampfhund ist", so Schwärzler.

Tirol prüft den Einzelfall
In Tirol werden Halter derjenigen Hunde, die einen Menschen oder ein Tier verletzt beziehungsweise gefährdet haben, künftig per Bescheid dazu aufgefordert, ihren Vierbeiner einem Amtstierarzt vorzuführen. Der Behördenvertreter soll dann die Auffälligkeit des Hundes beurteilen. Bisher war dies nur möglich, wenn er tatsächlich zugebissen hatte, so das Büro der zuständigen Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Es bleibe jedoch weiterhin bei einer Einzelfallbetrachtung. Hunde werden demnach nicht pauschal aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse beurteilt, sondern von einem Amtstierarzt als gefährlich oder eben nicht eingestuft. Außerdem habe der Besitzer eines mehr als drei Monate alten Hundes der Behörde innerhalb eines Monats den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen, die das von seinem Haustier ausgehende Risiko abdecken soll. Die neue Bestimmung des Landespolizeigesetzes soll noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten, hieß es.

Salzburg erteilt Auflagen
Im Salzburger Landessicherheitsgesetz vom 1. Juni 2009 ist die Vorgangsweise bei auffällig gewordenen Hunden festgelegt. Dabei wird nicht der Begriff "Kampfhunde" verwendet und es gibt keinen Unterschied bei den Rassen. Ist ein Hund auffällig geworden, so können dem Besitzer diverse Auflagen erteilt werden, die von der Leinen- über die Maulkorbpflicht bis zu dem Erhöhen eines Zauns reichen können, um ein Entweichen des Tieres zu verhindern. In schwierigeren Fällen wird durch einen Tierarzt überprüft, ob der betreffende Hund ein erhöhtes Aggressionspotenzial zeigt. Es können dann weitergehende Auflagen erteilt werden, wie der Besuch einer Hundeschule, die Beschränkung der Hundeanzahl bis hin zu einem Tierhalteverbot.

Kärnten rechtsfreier Raum
In Kärnten gibt es bis dato weder die Verpflichtung eines Hundeführscheins noch ein Verbot der Haltung von sogenannten Kampfhunden. Forderungen nach derartigen Regelungen werden in regelmäßigen Abständen erhoben, zuletzt im November vergangenen Jahres, nachdem in Niederösterreich ein Kind von einem Rottweiler attackiert worden waren. Zu einer konkreten Gesetzesvorlage oder gar einem Beschluss kam es bis dato jedoch nicht.

Crashkurs in Oberösterreich
Auch in Oberösterreich gibt es keine Regelung für die betreffenden Tiere. Für alle Zweibeiner, die ihr Tier - egal welcher Rasse - ordnungsgemäß anmelden, ist aber seit 2006 ein Sachkundenachweis erforderlich. Dafür müssen Hund und Herrchen bzw. Frauchen einen zweistündigen Kurs absolvieren: Eine Einheit hält ein Tierarzt, die zweite ein Hundetrainer. Prüfung gibt es keine. Eine Änderung der derzeitigen Regelung sei derzeit nicht angedacht, hieß es aus dem Büro des zuständigen Landesrates Hermann Kepplinger.

Steiermark bastelt an einer Verordnung
In der Steiermark wird momentan eine Verordnung ausgearbeitet, wonach angehende Hundebesitzer sich in einem Gespräch mit einem Experten über die Pflichten, Rechte und Aufgaben im Zusammenhang mit der Haltung der Tiere aufklären lassen müssen. Erst danach darf ein Vierbeiner in den Haushalt geholt werden, so die Idee von ÖVP und SPÖ, die sich beide um die Ausarbeitung der Verordnung bemühen. Bis zum Sommer soll es einen Beschluss geben, heißt es aus dem Büro von Landesrat Johann Seitinger. In welchem Umfang der Hundekurs absolviert werden muss und wer ihn abhält, sei jedoch noch nicht klar. In jedem Fall werde es nicht nur Halter von sogenannten Kampfhunden betreffen, sondern alle angehenden Hundebesitzer.

Niederösterreich zeigt Strenge
In Niederösterreich ist seit 1. Jänner ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Es sieht u.a. vor, dass für Hunde mit "erhöhtem Gefährdungspotenzial" sowie bereits auffällig gewordenen Tieren genügend Sachkenntnisse zur Haltung in Form eines "Hundeführerscheins" nachgewiesen werden müssen. Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten gesetzlich Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu. Im Akutfall können die Tier auch beschlagnahmt werden. Zusätzlich ist für diese Rassen eine bis zu zehnfach höhere Hundesteuer zu bezahlen. 95 Prozent der Hunde sollen aber nicht betroffen sein, wurde im Landhaus betont.

Leinen- und Maulkorbpflicht im Burgenland
Im Burgenland haben derzeit nach dem Burgenländischen Polizeistrafgesetz (Paragraf 7) Gemeinden die Möglichkeit, eine Leinen- und Maulkorbpflicht zu verordnen. Dies sei nach Ansicht von Experten ausreichend, hieß es aus dem Büro von Landesrat Werner Falb-Meixner. Bedarf nach einem Hundehaltegesetz bestehe deshalb nicht. Eine Leinen- und Maulkorbpflicht sei im Gegensatz zum "Hundeführerschein" von der Exekutive leicht kontrollierbar. Eine Einteilung in gefährliche und ungefährliche Hunderassen ist laut Expertenmeinung nicht vernünftig, weil jeder Hund, unabhängig von der Rasse, Menschen verletzen könne. Wichtig wären Schulungen und Aufklärung, da zumeist falsches menschliches Verhalten der Grund für Verletzungen sei.

(apa/red)

Kommentare

Wien_1190 melden

Jeder Dackel... ist aggressiver als ein Bullterrier!

Natürlich kommt es drauf an wie der Hunder erzogen wurde, in welcher Umgebung er aufgewachsen ist (mit Kindern, anderen Hunden, Stadt/Land, usw)

Ich persönlich bin mit einem Bullterrier aufgewachsen, ich habe Ihn als "stiege" benutzt um auf unsere damalige coutch zu gelangen, ich habe mit dem Hund gehen gelernt, bin auf Ihm geritten.

Ich habe mit dem Hund alles machen können, ich habe ihm sein Essen weggenommen, ihn an den Ohren gezogen (ich selbst war damals maximal 3jahren)
Natürlich geschah dies alles unter den wachsamen Augen meiner mutter und meines Vaters.

Im Endeffekt ist es so das jeder Jagthund eine gewisse Grundaggressivität aufweißt, nur diese kann weithingehend "abtrainiert" werden.

1/2

Wien_1190 melden

Re: Jeder Dackel... 2/2

Im Endeffekt sollten "schwierige" Hunde, bzw. Hunde auf welche man aufpassen muss, nur von Leuten geführt werden die damit umgehn können!

Als Beispiel eine 90Jährige Frau geht mit einem rhodesian ridgeback (afrikanischer Löwenjagthund) spazieren... dies ist nicht Sinnvoll ;)

Aber im Gegenteil ist es auch nicht Sinnvoll mit seinem Hund als Beispieln (golden retriever) in eine Hundeschule zu gehn/ Hundezone / Park, wo viele "jagt/kampf"-Hunde sind, da diese eine andere mentalität besitzen!

Bei Bullterriern kommt es nun mal zum Streit untereinander, doch dar sie so muskelbepackt sind, rutschen sie meistens mit den zähnen ab und die 1,5tonnen bisskraft kommen nicht zum einsatz.

Wenn er hingegen auf einen golden retriever "losgeht" bzw sich mit ihm messen will, sieht es nicht gut aus.

Wien_1190 melden

Re: Jeder Dackel... Als Schlusswort ;)

Jeder macht aus seinem Hund was er will, doch einige sind von Natur aus aggressiver und brauchen mehr aufmerksamkeit/auslauf, als andere!

Dies sollte man bei der Anschaffung NIE vergessen!

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An Alle Redakteure und Politiker.... die Einteilung der Hunderassen in zum Teil "Kampfhunde" grenzt schon wieder einmal an grenzdebiler Menschen in ihrem Wahn. Von Politikern ist man es ja schon gewohnt zu einem hohen Prozentsatz hirnlose Wesen vorgesetzt zu bekommen, scheinbar eine Voraussetzung für die Politik. Bei Medien müsste es eigentlich mehr Intelligenz geben. Nochmal, langsam zum Mitdenken: "ES GIBT KEINE KAMPFHUNDE............................"

bridschy melden

Re: An Alle Redakteure und Politiker.... Es gibt keine Kampfhunde? Wenn Hunde töten, sind es Kampfhunde. Nicht so geboren, aber so erzogen. Hirnlos ist, sich über "Kampfhund"aufzuregen, statt sich Gedanken darüber zu machen, wie dieses Problem mit Verstand und Tierliebe hintangehalten werden kann. Abgerichtete Tiere SIND eine Waffe. Gut wäre eine Überprüfung des Halters auf Verantwortungsbewußtsein und Wissen. Überprüfung des Hundes auf Angriffslust. Und die Möglichkeit der Hundeenteignung. Sollte vom Gesetz her in etwa genauso behandelt werden, wie der Besitz einer Waffe. Keine grausame Schutzhundeabrichtung und Verbot der Züchtung auf Aggressivität, und Drill auf Angriff und Kampf. Wenn sich tierliebende Rassen- und Hundekenner gemeinsam anstrengen, wird auch dieses Problem in Zukunft besser zu händeln sein

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an: bridschy, vom 06.02/0019Uhr, zum Nachdenken..... Hunde können auch töten, richtig! Deshalb sind es keine Kampfhunde sondern so abgerichtet, von wem denkst Du?! Die Psyche der Menschen die Hunde halten gehört durchleuchtet, bevor diese einen "Hund" überhaupt zu sich nehmen dürften. Aber im Ösiland kann ja "jeder" - auch zu Therapiezwecken - einen "Hund" halten. Ich könnte - theoretisch - auch einen Zwergpudel zu einem "Mörderhund" umfunktionieren. Diese Thematik wird halt leider - aufgrund von Wahlen - wieder einmal hochgespielt. Vielleicht sollte man auch bedenken ob Frau nicht auch einen "Kinderführerschein" benötigt, oder wird "Frau" nach der Ermordung ihres kindes eingeschläfert?????!

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Re: An Alle Redakteure und Politiker.... Hi bridschy, wenn ich will, kann ich einen Dackel (und der hat als DACHS-Hund für seine Größe eine tole Beisskraft) auch zum - mir widerstrebt der Name "KH" - auch um BEISSER machen. Und bevor sie persönlich angriffig werden mit "..grenzdebiler Menschen in ihrem Wahn.." führen sie sich doch vor Augen, dass es immer wieder Zwischenfälle mit Tieren geben wird und der "Hundeführerschein" nur eine willkommene neue EINNAHMENSQUELLE ist - mehr nicht.....

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Re: An Alle Redakteure und Politiker.... Bridschy und IBIKUS ENTSCHULDIGUNG, der u. zitierte Wortlaut wurde von mir nicht richtig gelesen. Ihr habt beide recht. Nur eines: Nicht jedes abgerichtete Tier ist eine WAFFE, es ist ein Unterschied, ob das Tier zum "Gehorsam" abgerichtet wird, oder zum Schutz und "Scharf gemacht".

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