Ärztin nach Patienten-Tod in Linzer Spital verurteilt

5.400 Euro teilbedingte Geldstrafe - Richter: Angeklagte nicht alleinverantwortlich

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Im März 2016 war ein damals 56-Jähriger aus dem Bezirk Linz-Land mit heftigen Unterleibsschmerzen von der Rettung in das Krankenhaus eingeliefert worden. Einen Tag später starb er - ausgelöst durch einen Zwölffingerdarm-Durchbruch. Wäre dieser möglichst schnell chirurgisch versorgt worden, hätte er gute Überlebenschancen gehabt. Doch in der Aufnahme machte ein - noch in der Ausbildung befindlicher - Turnusarzt Dienst. Er wies ihn der Internen Abteilung zu. Ein Chirurg wurde zu dieser Entscheidung nicht beigezogen.

Ein angefertigtes Röntgenbild, das nach Ansicht eines Sachverständigen schnell Klarheit über die Erkrankung des Patienten gebracht hätte, wurde nicht angeschaut, aber weitere Untersuchungen für die kommenden Tage angeordnet. Der Mann wurde zudem vom Zuständigkeitsbereich eines Arztes in den seiner nunmehr angeklagten Kollegin verlegt. Neben anderen hat auch sie das Bild nicht gesehen, weil die drahtlose Datenübertragung auf den Laptop bei der Visite kurzzeitig unterbrochen war, sie versuchte es später nicht noch einmal. Der Befund des Radiologen lag auch noch nicht vor. Dieser ist inzwischen rechtskräftig freigesprochen worden.

Die als sehr pflichtbewusst, sorgfältig und fachlich sehr kompetent beschriebene Ärztin verließ nach dem Vorfall das Krankenhaus und ist seither selbstständig tätig. Vor Gericht zeigte sie Schuldeinsicht. Der Richter fasste zusammen, sie habe objektiv betrachtet einen Fehler gemacht. Der Patient hätte überlebt, wenn sie ihn nicht gemacht hätte. Doch es gefalle ihm nicht, dass sie "wie die Jungfrau zum Kind kommt". Denn sie sei nicht alleinverantwortlich. Es sei auch die Krankenhausorganisation "an den Pranger zu stellen". Unter anderem, dass ein Turnusarzt allein in der Aufnahme arbeite, sei "schwer zu verstehen". Der Staatsanwalt hatte zuvor angemerkt, dass der Fall für die Anlagebehörde auch noch nicht abgeschlossen ist.

Bei der Strafbemessung für die Ärztin wirkte sich ihr Tatsachengeständnis, die bisherige Unbescholtenheit und das laut Richter evidente Mitverschulden anderer mildernd auf die Strafhöhe aus. Der langjährigen Lebensgefährtin und den minderjährigen Kindern des Verstorbenen wurden ein Teilschadenersatz von insgesamt 1.000 Euro zugesprochen. Weitere Forderungen - etwa nach Unterhalt - sind nicht ausgeschlossen. Der Staatsanwalt nahm das Urteil an, aber der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit, somit ist es nicht rechtskräftig.

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