Abbrucharbeiten in Wien unprofessionell durchgeführt: Prozess

Chef einer Baufirma wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt angeklagt

von

Der Mann betreibt ein Unternehmen, das sich in erster Linie auf die Sicherung von Baugruben konzentriert. "Abbrucharbeiten sind nicht unser Spezialbereich. Wir haben das vielleicht ein Mal im Jahr gemacht", räumte er vor Einzelrichter Gerald Wagner ein. Zwischen 29. September und 2. Oktober 2017 trugen Arbeiter des Unternehmers ein Holzhaus in der Jaunerstraße in Wien-Hietzing ab. "Wir haben ein Gerüst aufgestellt. Die Latten waren morsch, die Nägel rostig", schilderte der 33-Jährige.

Die Arbeiter gingen äußerst unprofessionell vor. Die Faserzementplatten, die Asbest-Feinstaub enthalten, entfernten sie ohne die vorgeschriebene Schutzausrüstung. Einweganzug, Helm, Schutzbrille und Staubmaske blieben einfach im Firmenwagen liegen. "Wir haben Helme ohne Ende", meinte der Firmenchef. Er sei aber nicht immer vor Ort und könne daher nicht kontrollieren, inwieweit seine Mitarbeiter diese benützen.

Die Platten wurden auch nicht händisch Stück für Stück abgetragen, wie es ein Fachmann erledigt hätte, sondern einfach herausgerissen und mehr oder weniger achtlos zu Boden geworfen. "Eternit-Platten machen wir ganz selten", bemerkte dazu der Angeklagte. Beim Verladen sei man auch "schlampert" gewesen. Die Staatsanwältin daraufhin zu bedenken, dass eine derart nachlässige Vorgangsweise die Umgebung mit krebserregenden Asbest-Fasern gefährden hätte können.

Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) hatte von einem anonymen Anrufer Kenntnis von den dilettantischen Arbeiten erlangt. Die Behörde schickte einen Sachverständigen, in weiterer Folge wurden der Firmenchef sowie der Betrieb angezeigt.

Der 33-Jährige kam strafrechtlich mit einem blauen Auge davon. Der Richter bot ihm eine Diversion an, der sich auch die Staatsanwältin nicht verschloss. Indem sich der Mann zur Zahlung einer Buße von insgesamt 10.000 Euro bereit erklärte, entgingen er und seine Firma einem Schuldspruch. Eine Vorstrafe weist der 33-Jährige allerdings bereits auf. Ein bei seiner Vorgänger-Firma beschäftigter Arbeiter wurde vor einigen Jahren von einem Balken erschlagen. Der Bauunternehmer wurde dafür wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass sein Mitarbeiter den vorgeschriebenen Schutzhelm trug.

Kommentare