Ab 1. Juli drei Jahre Probezeit
für Führerschein-Neulinge

Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz ab Samstag neu

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Im Katalog der Führerscheindelikte finden sich schwere Verkehrsvergehen wie Fahrerflucht, Vorrangverletzung, Überfahren des Rotlichts, Geisterfahrten oder höhere Geschwindigkeitsübertretungen. Die Aufnahme des Handyverbots richtet sich speziell gegen Ablenkung im Straßenverkehr. Vor allem junge Autofahrerinnen und Autofahrer sind durch Handynutzung am Steuer gefährdet. "Junge Männer sind nach wie vor Risikogruppe Nummer Eins. Drei von vier Verkehrstoten im Jahr 2016 waren Männer, bei den 20- bis 24-Jährigen sogar neun von zehn. Die Verlängerung der Probezeit und das Handyverbot setzen genau hier an", betonte Verkehrsminister Jörg Leichtfried.

Neu ist ab 1. Juli auch ein Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG). Bisher ist die Erfassung von Straßenverkehrsunfällen in Österreich nicht ausdrücklich geregelt, sondern ergibt sich aus den Zuständigkeiten des Innenministeriums für die Verkehrsstatistik sowie des Verkehrsministeriums für die Verkehrspolitik und Unfallforschung. Mit der Einführung des Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetzes wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Unfälle neu geregelt und erstmals die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung in Österreich geschaffen.

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