28-Jähriger soll Mutter erwürgt haben: Einweisung in Anstalt

Urteil ist nicht rechtskräftig

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Der Mann, der an paranoider Schizophrenie leidet, ist deutscher Staatsbürger. Er lebte und studierte zuletzt in Nürnberg. Als sich sein Zustand wegen seiner psychischen Krankheit immer mehr verschlechterte, holte ihn seine Mutter zu sich nach Polling (Bezirk Braunau) im Innviertel. Am 19. Februar wollte er wieder zurück nach Nürnberg fahren. Wegen seiner Krankheit habe er sich aber eingebildet, seine Mutter wolle ihn einsperren, so die Staatsanwaltschaft. Daher habe er die 64-Jährige mit einer Flasche auf den Hinterkopf geschlagen und sie anschließend gewürgt.

Dann habe der 28-Jährige beschlossen, es so aussehen zu lassen, als wäre seine Mutter in der Dusche gestürzt und hätte sich das Genick gebrochen. Er soll sie ins Bad gebracht und sie dort mit dem Kabel einer elektrischen Zahnbürste stranguliert haben, ihr auf den Kehlkopf gestiegen sein und ihren Kopf verdreht haben. Als er den Eindruck gehabt habe, sie sei tot, habe er seinen Bruder angerufen, so die Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte, der vor Gericht klare, wenn auch wenig emotionale Aussagen machte, widersprach der Anklage nur in einem einzigen Punkt: Während die Staatsanwaltschaft aufgrund der Einschätzung des Gerichtsmediziners davon ausgeht, dass die Frau erst durch die Angriffe im Bad gestorben ist, gab sich der Sohn überzeugt, dass sie bereits nach dem ersten Würgen tot gewesen sei.

Als die Mutter reglos im Bad lag, rief der Mann seinen Bruder an. Dieser kam rasch und versuchte noch, die 64-Jährige zu reanimieren - allerdings ohne Erfolg. Währenddessen flüchtete der 28-Jährige mit dem Wagen seines Bruders bis an die Grenze zu Bayern. Dort durchschwamm er den Inn und wurde wenig später festgenommen.

Laut Gutachten war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Wäre er das gewesen, hätte die Anklage auf Mord gelautet. Die Geschworenen waren sich einig, dass er die Tat begangen habe. Auf die Frage des Schwurgerichtshofes, ob er zurechnungsunfähig war, antworteten sechs Laienrichter mit Ja, zwei mit Nein. Damit wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft erklärte zwar Rechtsmittelverzicht, die Verteidigung gab aber keine Erklärung ab.

Heute geht es dem 28-Jährigen durch die Therapie besser. "Wenn sie damals so behandelt worden wären wie heute, wäre ihre Mutter noch am Leben", sagte Richter Josef Lautner zu dem Mann. Und dieser signalisierte Zustimmung.

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