15-Jährige nach vorgetäuschter Entführung in Salzburg vor Gericht

Schülerin log, weil sie Ausrede brauchte - Schuldspruch ohne Strafe, aber mit Auflagen

von

"Ich habe das aus Dummheit gemacht", meinte das geständige Mädchen vor Gericht. "Ich wollte bei einer Freundin schlafen. Die Mama hat Nein gesagt, ich habe trotzdem bei ihr geschlafen. Ich habe dann am nächsten Tag eine Ausrede gebraucht. Und da ist mir das in den Kopf gekommen." Warum sie bei der Anzeige vor der Polizei keinen Rückzieher gemacht und weiter auf ihre Geschichte beharrt hat, konnte die 15-Jährige heute nicht sagen.

Der Schuldspruch wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat fiel unter Vorbehalt einer Strafe aus. Richterin Nicole Haberacker erlegte dem Mädchen allerdings strenge Auflagen auf. Die Jugendliche muss nicht nur Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, sondern sich auch in eine stationäre und anschließend ambulante psychotherapeutische Behandlung begeben. Das hatte die Jugendgerichtshilfe in einer Beurteilung des Mädchens aufgrund massiver, heute aber vertraulich behandelter, persönlicher Probleme empfohlen.

Das Urteil gilt auf eine Probezeit von drei Jahren und ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab nach dem Schuldspruch keine Erklärung ab.

Kommentare