13 Jahre Haft für 43-Jährigen
wegen versuchten Mordes

Türsteher eines Nachtlokals in den Rücken gestochen

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Der Angeklagte, der sich nur zu einer Körperverletzung für schuldig bekannte, muss dem Urteil zufolge in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden und dem Türsteher ein Teilschmerzensgeld von 3.000 Euro bezahlen. Das Urteil des Geschworenengerichtes unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage fügte der beschuldigte Albaner zunächst dem Lokalgast im Streit mit einem Klappmesser, das eine Klingenlänge von neun Zentimeter aufwies, ein Handverletzung zu. Danach stürmte er nochmals mit einer Stichbewegung in Richtung Oberkörper auf den Mann los. Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorfall ebenfalls als versuchten Mord, doch die Geschworenen sahen darin einstimmig eine absichtlich schwere Körperverletzung.

Im Fall des Türstehers, den der Angeklagte in den Rücken gestochen haben soll, entschiedenen die Geschworenen mit 6:2 Stimmen für das Delikt des versuchten Mordes. Das Opfer wurde zum Glück nicht lebensgefährlich verletzt. Der Albaner hatte zu Prozessbeginn am Montag erklärt, dass er weder jemanden verletzen noch töten wollte. Seine Freundin sei in dem Lokal belästigt worden. Als er den Gast zur Rede stellte, sei er von mehreren Personen attackiert worden. Er habe dann zwar ein Messer in der Hand gehalten, "ich wollte damit aber nur Angst machen". Zudem könne er sich wegen seines damaligen Alkoholkonsums kaum mehr an Details der Auseinandersetzung erinnern.

Verteidiger Peter Lechenauer bezeichnete es als unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft den Albaner wegen versuchten Mordes angeklagt habe. Wäre der Beschuldigte nicht durch eine frühere, in Albanien verhängte 17-jährige Haftstrafe vorbelastet gewesen, hätte ihm die Staatsanwaltschaft eine nur schwere Körperverletzung angelastet, meinte der Anwalt.

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