Afghanischer Berufsschüler in Nürnberg muss nicht in Abschiebehaft

Beschwerde von Bezirksregierung abgewiesen - Abschiebeversuch war eskaliert

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Der Fall des ausreisepflichtigen jungen Afghanen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Bei dem Versuch, den 20-Jährigen am Mittwoch aus seiner Berufsschule zur Abschiebung abzuholen, war es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Demonstranten griffen Polizisten an, diese setzten unter anderem Pfefferspray ein. Erst nach mehreren Stunden konnte der Flüchtling abtransportiert worden. Sein für Mittwochabend geplanter Abschiebeflug wurde am Ende wegen des verheerenden Anschlags in Kabul abgesagt.

Die Bezirksregierung von Mittelfranken scheiterte dann am Donnerstag mit dem Antrag, Asef N. in Abschiebehaft zu nehmen. Das Amtsgericht Nürnberg lehnte das mit Verweis auf fehlende Haftgründe und nicht gegebene Fluchtgefahr ab. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung nach Angaben eines Justizssprechers nun an - und wies die Beschwerde der Bezirksregierung gegen die Entscheidung aus niedrigerer Instanz zurück.

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