Datenschutz
Vorratsdaten wackeln
Der Verfassungsgerichtshof lässt in der Sache seine europäischen Kollegen prüfen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schaltet in der Frage der Vorratsdatenspeicherung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. In Behandlung österreichischer Anträge entstanden bei den Verfassungsrichtern Bedenken, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz widersprechen könnte. Deshalb wurden dem EuGH Fragen zur Vorab-Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des VfGH wurde allgemein begrüßt.
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