Fakten
Verbrühter Bub: Strafantrag gegen Mutter "wahrscheinlich"
Wegen unterlassener Hilfeleistung - Zweijähriger außer Lebensgefahr
Die Staatsanwaltschaft Wels entscheidet in den kommenden Tagen, ob im Fall des verbrühten zweijährigen Buben aus Vöcklamarkt (Bezirk Vöcklabruck) gegen die Mutter Strafantrag gestellt wird. Deren Sprecherin Birgit Ahamer hielt es am Mittwoch für "wahrscheinlich", dass die 34-Jährige wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird. Bei einer Verurteilung drohen bis zu sechs Monate Haft.