Fakten
Darf Kartnig heim?
OGH-Entscheidung: Anwalt Kier rechnet nicht mit Entlassung auf Bewährung
Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat im Fall von Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnigs Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung entschieden. Die Entscheidung dürfte aber laut seinem Anwalt Roland Kier nicht zugunsten seines Mandaten ausgefallen sein.