Ab 1. Mai dürfen in Ungarn zusätzlich zur Polizei auch kommunale Selbstverwaltungen bzw. Straßenbetreiber Verkehrskontrollen durchführen. Manche Geldstrafen werden dadurch laut ARBÖ nahezu verdoppelt. Für zu schnelles Fahren muss man dann zwischen 120 und 1.200 Euro zahlen. Übersieht man eine Ampel und fährt bei Rot ein, muss man an die 400 Euro berappen.
Pickerl-Problem
Ärgerlich ist das nach wie vor ungelöste Problem mit abgelaufenen österreichischen Kfz-Pickerl, für die hierzulande eine viermonatige Toleranzfrist gilt. Wie das ungarische Außenamt in einem Schreiben an das österreichische Verkehrsministerium bekräftigte, droht Autofahrern ohne gültige Begutachtungsplakette die Abnahme der Kennzeichentafel und der Zulassungsbescheinigung. Der ARBÖ rät daher allen Autofahrern, nur mit einer gültigen Plakette nach §57a nach Ungarn zu fahren.
Teure Strafen
Doch nicht nur in Ungarn, sondern auch in anderen Ländern kann es bei Missachtung der geltenden Verkehrs- und Ausrüstungsbestimmungen zu teuren Strafen kommen. So benötigt man etwa in einigen Ländern ein zweites Warndreieck. Laut ÖAMTC ist dieses in der Türkei Pflicht, in Spanien empfohlen. Reisende mit einem Anhänger müssen in Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien ein zweites Warndreieck mitführen. "Da in zahlreichen Ländern Licht am Tag gilt und ein kaputtes Lamperl eine Strafe nach sich ziehen kann, ist die Mitnahme von Ersatzlampen empfehlenswert", sagte Clubtouristikerin Erika Kabourek. Speziell bei Reisen nach Kroatien, Slowenien, in die Slowakische und Tschechische Republik, aber auch nach Ungarn sollte ein Ersatzlampenset mitgeführt werden. (APA/red)