Balluch will Geld vom Staat

Der Aktivist fordert über eine Million Euro an Anwaltskosten und Schadenersatz

von Martin Balluch © Bild: APA/Hochmuth

Wie er auf seinem Blog berichtete, ließ Balluch vergangene Woche über seinen Anwalt eine Zahlungsaufforderung über 1,137.282,40 Euro an die Finanzprokuratur - die Rechtsvertretung der Republik - übermitteln. Den Großteil dieser Summe macht der Ersatz für die Anwaltskosten in Höhe von 987.777,02 Euro aus, dazu kommen noch Punkte wie Schmerzensgeld, Schadenersatz und Verdienstentgang.

An sich gibt es auch im Falle von Freisprüchen nur einen gedeckelten Anwalts-Kostenersatz von 1.250 Euro pro Person, zusätzlich können noch 50 Euro pro Tag als Haftentschädigung geltend gemacht werden. In Balluchs Fall wären das also maximal 6.750 Euro.

Verfahrensfehler

Balluch und sein Anwalt argumentieren nun, die Kosten wären durch Fehler im Zuge des Ermittlungsverfahrens unnötigerweise entstanden. Das eröffnet die rechtliche Möglichkeit, das Geld einzuklagen. Konkret sei dem damaligen Angeklagten und seinem Anwalt drei Monate lang die Akteneinsicht vorenthalten worden. Die hätte jedoch schon früher entlastendes Material zu Tage gefördert, das von der Ermittlungsbehörde - sprich der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt - unterdrückt worden sei. Dabei bezieht sich Balluch auf die Aussagen des bei den Tierschützern eingeschleusten Spitzels mit dem Codenamen Danielle Durand, die mitentscheidend für die Freisprüche im Verfahren waren.

Dementsprechend optimistisch ist er auch, mit seiner Eingabe Erfolg zu haben. Wie er NEWS.AT berichtete, habe sein Anwalt der Zahlungsaufforderung auch eine gesonderte Aufforderung zu einer Sofortüberweisung von 100.000 Euro beigelegt. Und er gehe davon aus, "dass der Großteil letztendlich gezahlt wird", so Balluch.

Finanzprokuratur muss prüfen

Nach dem Einlagen der Zahlungsaufforderung hat die Finanzprokuratur drei Monate Zeit, den Sachverhalt zu prüfen und eine Zahlung in die Wege zu leiten - oder eben auch nicht. Sollte diese nicht erfolgen, wäre der nächste Schritt die eigentliche Amtshaftungsklage. So weit ist es aber vorerst noch nicht. Bei der Finanzprokuratur ist die Zahlungsaufforderung bislang noch gar nicht eingelangt, erklärte deren Präsident, Wolfgang Peschorn.

Kommentare

3 Monate Zeit zu prüfen?! ich habe noch nie 3 Monate vom meinem Arbeitgeber bekommen, etwas zu prüfen. Na ja, meine Firma kriegt auch nicht tonnenweise Steuergelder, die man verf...en darf.

1250.-EUR Ersatz für Anwaltskosten ist ein Witz und die Möglichkeit Gegner durch willkürliche Anklagen zu vernichten, da die wahren Anwaltskosten viel höher liegen.

Laserstrahl

Und das ist gut so, es gibt noch Menschen die in Österreich kämpfen...www.aerztepfusch.at

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