Balluch will Geld vom Staat

Der Aktivist fordert über eine Million Euro an Anwaltskosten und Schadenersatz

von Martin Balluch © Bild: APA/Hochmuth

Wie er auf seinem Blog berichtete, ließ Balluch vergangene Woche über seinen Anwalt eine Zahlungsaufforderung über 1,137.282,40 Euro an die Finanzprokuratur - die Rechtsvertretung der Republik - übermitteln. Den Großteil dieser Summe macht der Ersatz für die Anwaltskosten in Höhe von 987.777,02 Euro aus, dazu kommen noch Punkte wie Schmerzensgeld, Schadenersatz und Verdienstentgang.

An sich gibt es auch im Falle von Freisprüchen nur einen gedeckelten Anwalts-Kostenersatz von 1.250 Euro pro Person, zusätzlich können noch 50 Euro pro Tag als Haftentschädigung geltend gemacht werden. In Balluchs Fall wären das also maximal 6.750 Euro.

Verfahrensfehler

Balluch und sein Anwalt argumentieren nun, die Kosten wären durch Fehler im Zuge des Ermittlungsverfahrens unnötigerweise entstanden. Das eröffnet die rechtliche Möglichkeit, das Geld einzuklagen. Konkret sei dem damaligen Angeklagten und seinem Anwalt drei Monate lang die Akteneinsicht vorenthalten worden. Die hätte jedoch schon früher entlastendes Material zu Tage gefördert, das von der Ermittlungsbehörde - sprich der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt - unterdrückt worden sei. Dabei bezieht sich Balluch auf die Aussagen des bei den Tierschützern eingeschleusten Spitzels mit dem Codenamen Danielle Durand, die mitentscheidend für die Freisprüche im Verfahren waren.

Dementsprechend optimistisch ist er auch, mit seiner Eingabe Erfolg zu haben. Wie er NEWS.AT berichtete, habe sein Anwalt der Zahlungsaufforderung auch eine gesonderte Aufforderung zu einer Sofortüberweisung von 100.000 Euro beigelegt. Und er gehe davon aus, "dass der Großteil letztendlich gezahlt wird", so Balluch.

Finanzprokuratur muss prüfen

Nach dem Einlagen der Zahlungsaufforderung hat die Finanzprokuratur drei Monate Zeit, den Sachverhalt zu prüfen und eine Zahlung in die Wege zu leiten - oder eben auch nicht. Sollte diese nicht erfolgen, wäre der nächste Schritt die eigentliche Amtshaftungsklage. So weit ist es aber vorerst noch nicht. Bei der Finanzprokuratur ist die Zahlungsaufforderung bislang noch gar nicht eingelangt, erklärte deren Präsident, Wolfgang Peschorn.

Kommentare

Mit so einer windigen Klage kann jemandem das Leben ruiniert werden. Was wäre denn gewesen, hätte er nicht fast 990.000,- in seine Anwälte investiert bzw. investieren können? Würde er dann unschuldig sitzen? Was passiert, wenn man diese Mittel für einen Rechtsanwalt nicht auftreiben kann?

Mit so einer windigen Klage kann jemandem das Leben ruiniert werden. Was wäre denn gewesen, hätte er nicht fast 990.000,- in seine Anwälte investiert bzw. investieren können? Würde er dann unschuldig sitzen? Was passiert, wenn man diese Mittel für einen Rechtsanwalt nicht auftreiben kann?

Das ist keine Anklage, da soll eine Strafe herauskommen , sondern eine Klage ( auf Schadenersatz) Eine Amtshaftungsklage , im Text steht es dann richtig

Oliver-Berg
Oliver-Berg melden

Wenn die Republik einen durch vertrottelte Staatsanwälte in der Existenz runiert, bekommt man EUR 1.250,- pauschalen Kostenersatz.
Das steht in keiner Relation zu einer vernichteten beruflichen Existenz und den Schulden. Eigentlich kann man nur versuchen dem Staat seine Mittel durch Steuerentzug zu kürzen.

giuseppeverdi melden

Warum zahlen eigentlich die "vertrottelten Staatsanwälte" diese Strafen nicht? Die haben ja studiert also kann man erwarten, dass sie keine leichtfertigen Anklagen erheben, zumal die Anklage ja noch von einer übergeordneten Instanz vor Zulassung geprüft wird. Dann würden sich so leichtsinnige Anklagen aufhören und man würde auf hunderte Seiten Anklage betreffen einen Politiker nicht "vergessen"!

dem kann man wirklich nur wünschen, dass er gewinnt-ich bin kein freund von den leuten die einem vor läden anmotzen-aber sowas geht einfach nicht. wirklich verbrochen haben die ja nix

keiner kann sagen was da wirklich war und ist, irgendwas passt da net ..... im grunde kein mitleid der link agiert

Der Vater von einem der Angeklagten hat sich während des Prozesses sogar das Leben genommen, weil er es nicht mehr ausgehalten hat. Dieser Schaden ist nie wieder gut zu machen - die ÖVP, die damalige Justizministerin Fekter, der Staatsanwalt, der Kleider Bauer Inhaber und selbst die Polizei haben Blut an ihren Händen.

Es ist einfach ein Skandal erster Güte! Der Staat klagt harmlose Tierschützer aufgrund eines "Mafiaparagrafen" und verliert (natürlich), u.a. weil entlastende Beweise vorenthalten wurden die dann, oh Wunder, doch noch auftauchten. Aber wirklich verloren hat die ÖVP und der Inhaber von Kleider Bauer nicht, denn sie wussten sehr wohl, dass die Angeklagten finanziell ruiniert sein würden.

fuerTiere
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"Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie anziehen.
Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie ausbeuten."
Die Tiere brauchen Ihre Hilfe!

giuseppeverdi melden

AMEN!!!!!!!

robertblum melden

solange die schwarze politbruderschaft und agrafabriken,tiere als sache behandeln und sehen wird sich da nichts ändern !!! diese verantwortlichen staatsanwäte und agrapolitiker sollte man mit " wie im bild " mit schweinezwinger vor gericht bringen ! "es lebe der tierschutz " viel glück das wirst du brauchen !!!!!!!

zuzanka

Ich wünsche diesem tapferen Kämpfer die Enstschädigung und noch wieter viel Kraft!

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