Rund 90% der Fahrzeug-Neuzulassungen haben eine zweijährige Herstellergarantie bzw. Gewährleistung, nur einige wenige bieten eine darüber hinausgehende Garantie. Daneben wechseln jährlich rund 795.000 Gebrauchtfahrzeuge den Besitzer. Ein wesentlicher Teil dieser Gebrauchtfahrzeuge wird privat gekauft, womit eine Gewährleistung gänzlich wegfällt. Für den Großteil der Neufahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zwei Jahren sowie für die meisten Gebrauchtwagen kann ein technisches Gebrechen ein ziemlich großes Loch in die Geldbörse reißen. Diese Kosten musste der Kunde bislang selbst tragen. Zielgruppe sind alle Privatkunden, die ab 1. Februar einen Neu- oder hochwertigen Gebrauchtwagen erwerben.
Alle technischen Gebrechen abgedeckt
Die Versicherung wird in Kombination mit der Kaskoversicherung inkl. Tip&Tat Baustein angeboten und übernimmt neben der Schadenorganisation auch die Kosten der Reparatur im Falle eines technischen Gebrechens bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Prämie beläuft sich je nach gewähltem Selbstbehalt auf 7 bis 11 Euro pro Monat. Grundsätzlich sind alle technischen Gebrechen abgedeckt - ausgenommen sind Service- und Verschleißteilreparaturen oder Reparaturen aufgrund mechanischer Beschädigungen, die von einer Vollkaskoversicherung getragen werden würden. Bei Fahrzeugen mit noch aufrechten Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen hilft die Tip&Tat Reparaturkosten-Versicherung bei der Geltendmachung der Ansprüche und deckt allfällige Lücken ab.
Versicherbar sind privat genutzte Pkw und Kombi nahezu aller Marken sowie privat genutzte Lkw bis 1,5 Nutzlast bis zu einem Alter von sechs Jahren bei Abschluss der Versicherung; der Versicherungsschutz gilt bis acht Jahre nach der Erstzulassung. Fahrzeuge mit einer Laufleistung von mehr 120.000 km bei Abschluss, Lkw sowie Taxi und Mietwagen sind nicht versicherbar. Die Einhaltung der Wartungs- und Servicevorgaben des Herstellers ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
(apa/red)