4 Tipps für den Reiserücktritt

Terror und Unruhen: Wann und wie eine Umbuchung ohne Extra-Gebühren möglich ist

Wenn es am Urlaubsort ungemütlich wird, wollen viele Touristen ihre Reisen gratis umbuchen oder stornieren. Doch das ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

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Leben - 4 Tipps für den Reiserücktritt

Terroranschläge, Gewalt, politische Unruhen: Viele Österreicher können sich derzeit bei Weitem Angenehmeres vorstellen, als in der Türkei oder in Nizza Ferien zu machen. Viele wollen deshalb einen bereits gebuchten Urlaub stornieren oder umbuchen - ohne zusätzliche Kosten. Die meisten Reiseanbieter zeigen sich kulant. Das ist nicht selbstverständlich. Kostenfrei sind Stornos nämlich nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

1. Reisewarnung Krieg und Unruhen gibt es permanent und vielerorts auf der Welt. Das allein rechtfertigt aber noch nicht eine gebührenfreie Stornierung. Ausschlaggebend ist die aktuelle Sicherheitslage in einem Land: Ändert sich diese plötzlich, warnt das österreichische Außenministerium auf seiner Homepage (bmeia.gv.at). Insgesamt gibt es sechs Sicherheitsstufen: Eins bis vier sind unbedenklich. Ab Stufe fünf gilt eine offizielle Reisewarnung, die auf Regionen beschränkt ist. Ab Stufe sechs gilt die Warnung für das ganze Land. In beiden Fällen besteht das Recht auf kostenlose Umbuchung.

Doch eine Reisewarnung des Außenministeriums ist nicht unbedingt notwendig. Das Recht auf Gratisstorno und Umbuchung gibt es bei Pauschalreisen auch dann, wenn sich die Lage im gebuchten Ferienort kurz vor Abreise dramatisch verschlechtert und niemand damit rechnen konnte, so wie vorvergangenen Donnerstag in Nizza. Der Terroranschlag passierte völlig überraschend. Wer also in den nächsten zwei Wochen nach Nizza reisen wollte, dem steht eine gebührenfreie Stornierung zu - obwohl keine Reisewarnung für das Land und die Region vorliegt.

Es gibt Reisewarnungen, die nicht das ganze Land, sondern lediglich spezielle Regionen betreffen, wo die Gefahren auch seit Langem bekannt sind. Ein Beispiel dafür ist Ägypten, wo etwa vor Reisen in den Nordsinai gewarnt wird. Nur wer seinen Urlaub gebucht hat, bevor ein Land auf die Warnliste rückt, kann ihn kostenlos stornieren. Danach nicht mehr.

2. Knapp daneben Bei Gefahren und Ereignissen, die viele Kilometer vom Urlaubsdomizil entfernt passieren, sieht die rechtliche Lage anders aus.

Wer in den nächsten Tagen seinen gebuchten Nizza-Urlaub kostenlos stornieren möchte, wird keine Probleme haben. Wer allerdings einen Urlaub in einem anderen Ort an der Côte d'Azur gebucht hat, etwa in Cannes oder Monte Carlo, hat schlechte Karten. Dasselbe gilt für Urlauber, die in Badeorte der Türkei wie Antalya oder Belek fahren wollten und sich jetzt anders entschieden haben. Sie sind auf die Kulanz der Reisebüros angewiesen.

3. Zeitpunkt Wichtig ist, wann die Reise gebucht wird. Grundsätzlich gilt: Je näher die Abreise, desto größer die Chance auf eine Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt. Wenn eine Reise jedoch noch in weiterer Ferne liegt, stehen die Chancen wesentlich schlechter. Wer also für Ende August eine Reise nach Nizza gebucht hat, wird bei Umbuchung und Stornierung mit Gebühren rechnen müssen.

Für einen kostenlosen Rücktritt ist es wichtig, frühestens zwei Wochen vor Abreise zu stornieren. Die Lage kann sich bis zur geplanten Abreise verschlechtern, aber auch verbessern. Das gilt für Naturkatastrophen ebenso wie für politische Unruhen. Aber: Je früher storniert wird, desto niedriger sind die Stornokosten.

Während die Lage bei den türkischen Badeorten derzeit relativ klar ist, gibt es zwischen Experten Unstimmigkeiten, was Istanbul betrifft. Eine offi zielle Reisewarnung des Außenministeriums liegt nicht vor. Außerdem gibt es durch die vermehrten Terroranschläge in den letzten Monaten seit Längerem Sicherheitsprobleme in der Stadt. Insofern könnte der Putschversuch als vorhersehbar eingestuft werden. Wer also auf eine kostenlose Stornierung seiner Istanbul-Reise pocht, hat womöglich Pech und kann nur auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen.

4. Flugreisen Bei Pauschalreisen sind Gratisstornos einfacher als bei extra gebuchten Flügen. Wenn sich die Sicherheitslage in einem Land verschlechtert und der Aufenthalt bei Sehenswürdigkeiten, in Hotels oder anderswo gefährlich ist, muss der Flugverkehr davon nicht betroffen sein.

Wer also nur einen Flug gebucht hat, hat rechtlich oft keinen Stornoanspruch. Der Passagier wird sicher von A nach B befördert. Alles Weitere - ob man etwa ohne Gefahr zum Hotel fahren kann - liegt nicht in der Verantwortung der Airline und ist rein rechtlich irrelevant. Anders sieht es aus, wenn der Flughafen betroffen ist, wie es beim Anschlag auf den Istanbuler Flughafen Ende Juni der Fall war. Dann haben Flugreisende das Recht auf Gratisstorno.

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