„Für nicht maßgeschneiderte Kleider hat die Firma ein Rückgaberecht zugesichert“, erinnert sich Katharina F. Allerdings gab „JJ‘s House“ keine Adresse für die Retourware an, die Schülerin wandte sich deshalb an den Kundendienst. Der trug ihr auf, den Grund für die Rücksendung und Fotos der Kleider zu übermitteln. „Das habe ich im Jänner gemacht und seitdem nichts mehr gehört“, so Katharina F., der dadurch ein Schaden von rund 200 Euro entstanden ist.
Und so hilft NEWS.
Wir konfrontierten „JJ‘s House“ mit dem Sachverhalt. Das Unternehmen erbat bei NEWS die E-Mail-Adresse von Katharina F., um „das Problem lösen zu können.“ NEWS bleibt dran!