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Die Aktiva der beiden Gesellschaften bezifferte das Unternehmen heute mit knapp 3 Mio. Euro. Den unbesicherten Gläubigern wird die gesetzliche Mindestquote von jeweils 20 Prozent binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanantrages angeboten.
Der Schritt kommt nicht überraschend. Die Geschäftsführung war bereits Mitte November vor die Presse getreten und hatte die Folgen der Corona-Krise und das Vorgehen der Hausbank für die finanziellen Schwierigkeiten mitverantwortlich gemacht. So habe die Bank vorzeitig Überbrückungskredite fällig gestellt. Man habe die Raten nicht fristgerecht tätigen können, unter anderem weil die COFAG-Unterstützungszahlungen mit Verspätung eingelangt seien. "Verhandlungen mit der Bank über eine Laufzeitverlängerung oder eine Umschuldung sind gescheitert", hieß es damals.
Zugleich seien auch die Umsätze hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das Kaufverhalten der Kundinnen und Kunden habe sich geändert. Auch die Energiekrise und die Personalsituation im Unternehmen hätten die Insolvenz mitverursacht. Nicht betroffen ist die Gössl Trachten GmbH, welche die Markenrechte hält, aber keine operative Tätigkeit hat. Gössl wurde 1947 gegründet und agiert im qualitativ und preislich oberen Bereich. Die Gössl-Geschäfte sollen trotz der wirtschaftlichen Turbulenzen geöffnet bleiben.