Überwachung und Datenschutz

Notwendige Gefahrenabwehr oder unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre? Jeder Mensch hinterlässt eine Datenspur, die seine Wege, ob real oder im Internet, mehr oder weniger nachvollziehbar macht. Und je nach dem, wessen Argumentation folgt, ist der Zugriff auf diese Daten entweder notwendiges Übel, um Terroristen das Handwerk zu legen und sonstige Verbrechen aufzuklären, oder aber eine Verletzung elemantarster Bürgerrechte.

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Datenschutz

Vorratsdaten wackeln

Der Verfassungsgerichtshof lässt in der Sache seine europäischen Kollegen prüfen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schaltet in der Frage der Vorratsdatenspeicherung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. In Behandlung österreichischer Anträge entstanden bei den Verfassungsrichtern Bedenken, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz widersprechen könnte. Deshalb wurden dem EuGH Fragen zur Vorab-Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des VfGH wurde allgemein begrüßt.
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Symbolbild Vorratsdatenspeicherung.

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