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Beiden wurde die Organisation solcher Aktivitäten bis auf Weiteres verboten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Das erste Unglück ereignete sich im Juli 2019, als einer der beiden eine Wandergruppe von zwei Dutzend Menschen auf den Bosruck in den Ennstaler Alpen an der Grenze zwischen der Steiermark und Oberösterreich führte. Eine 24 Jahre alte Tschechin stürzte im Gemeindegebiet von Ardning etwa 150 Meter weit ab und zog sich tödliche Verletzungen zu. Die Gruppe wollte von der Bosruckhütte (1.042 Meter) auf den Ardningsattel aufsteigen, um dann über den Wildfrauenklettersteig auf den Bosruck (1.992 Meter) zu gelangen. Dabei rutschte die 24-Jährige am regennassen Wandersteig aus.
Zu dem zweiten Unfall kam es im August 2020, als der andere Verurteilte eine etwa 15-köpfige Gruppe über den Drachenwandklettersteig im Bezirk Vöcklabruck führte. Beim Abstieg rutschte eine 36-jährige Urlauberin aus Tschechien aus und stürzte 50 Meter tief ab. Sie starb an Ort und Stelle. Nach Ansicht der Anklage ignorierte der Tourenleiter, dass die Frau nicht über passendes Schuhwerk verfügte. Zudem sei die Gruppe zu groß gewesen.