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Nach der Eröffnung des Kika/Leiner-Insolvenzverfahrens vergangene Woche werden in den Filialen des Möbelhauses keine Gutscheine mehr angenommen. Wer nun noch offene Gutscheine hat und Geld zurückbekommen möchte, muss den offenen Betrag als Insolvenzforderung anmelden. Zurückfließen wird allerdings nur die im Verfahren festgelegte Quote und nicht der volle Gutschein-Wert.
Vergangene Woche hat das Möbelhaus Kika/Leiner zum zweiten Mal in zwei Jahren Insolvenz angemeldet. Bereits 2023 wurde das Unternehmen zahlungsunfähig, kurz nachdem René Benkos Signa die Kika/Leiner-Immobilien an die Grazer Supernova und das operative Möbelgeschäft an den Handelsmanager Hermann Wieser verkauft hatte. Im Zuge dessen wurden von 40 Filialen 23 geschlossen und 1.500 Mitarbeiter gekündigt. Nun stehen die verbliebenen 17 Filialen auf der Kippe, das Unternehmen beschäftigt derzeit noch 1.400 Mitarbeiter.