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Das OLG Wien ist laut "Tagespresse"-Anwältin Kerstin Köcher der Ansicht, "dass der durchschnittliche Empfänger des Wirtshausbriefs dessen satirischen Inhalt erkannte und wusste, dass der Brief nicht von der FPÖ NÖ stammte". Das OLG Wien traue den niederösterreichischen Gastwirten somit - im Gegensatz zur FPÖ NÖ - zu, "zu erkennen, dass es sich um ein satirisches Schreiben handelte".
Auslöser waren im April 2023 im Namen und mit Logo der FPÖ versandte Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser. Diese nahmen die von der FPÖ forcierte "Wirtshausprämie" aufs Korn. Darin ist die Rede von einer neu geschaffenen "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur". Als Kriterium zur Beurteilung, ob der Betrieb für die Wirtshausprämie geeignet sei, wurde neben einer "Panierquote" u.a. eine "rot-weiß-rote Kinderkarte" angeregt, die etwa ein "Andreas-Hofer-Schnitzel" oder ein "Gabalier-Fleischlaberl" aufweisen könne.
Die FPÖ NÖ habe nun vier Wochen Zeit, um eine außerordentliche Revision zu erheben. "Damit der OGH dieses Rechtsmittel überhaupt inhaltlich prüft, müsste die FPÖ NÖ zunächst aufzeigen, aus welchen Gründen die Entscheidung eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hätte", so die Anwältin: "In Angelegenheiten wie dieser - wo es genau auf die konkreten Umstände des Falls ankommt – ist das in der Regel nicht der Fall."