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Der OGH habe bestätigt, dass die Immo-Gesellschaft Estrella Immobilien Invest AG bestimmte, als unzulässig erkannte Vertragsbestimmungen in Wohnungsmietverträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten "im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes" nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen dürfe. Estrella ist ein Unternehmen der Wlaschek-Stiftung des 2015 verstorbenen Milliardärs und Gründers der Handelskette Billa, Karl Wlaschek.
Die Mieterinnen und -Mieter bekommen nun für die Abrechnungszeiträume 2020 bis 2023 einen Teil der bezahlten Betriebskosten retour. Die Höhe der Rückzahlungen beträgt für den gesamten Zeitraum (inklusive Umsatzsteuer und Zinsen) 41,52 Euro pro Quadratmeter. Estrella werde alle Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informieren und sich auch bei künftigen Betriebskostenabrechnungen an das Urteil halten. Wer schon ausgezogen ist, kann sich laut AK per E-Mail an anfrage@bk-retour.at wenden.
Die unzulässigen Klauseln wurden den Angaben zufolge bei sechs in den vergangenen Jahren neu errichteten Wohnhausanlagen verwendet (Adressen: https://w.ak.at/s/p28n8 ) sowie bei vereinzelten, nachträglichen Dachgeschoßwohnungen in Altbauten. Dabei handelt es sich laut AK um frei finanziert errichtete Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen.