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Ein Grünland-Grundstück ohne Anbindung an den Ort in Bauland umzuwidmen sei rechtlich normalerweise nicht möglich, schon gar nicht für einen Zweitwohnsitz, so der Staatsanwalt. Ein Weg, das Gesetz zu umgehen, wenn man viel Geld habe: "Sagen wir einfach, es wird ein Hotel." Und so soll es im Fall des saudischen Prinzen gewesen sein: Über einen namhaften Unternehmer aus der Region als Vermittler sei 1998 vereinbart worden, dass der Prinz für eine Änderungswidmung - von Grünland in Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus - einmalig mehr als fünf Millionen Schilling (rund 364.000 Euro) und dann jährlich 500.000 Schilling (36.336,42 Euro) bzw. später 50.000 Euro per anno an die Gemeinde zahlt. Die Tourismuswidmung sei "vorgeschoben" und das Anwesen ein Zweitwohnsitz gewesen. Und "das viele Geld hat Einfluss auf das Abstimmungsverhalten (im Gemeinderat, Anm.) genommen", so der Anklagevertreter.
Dennoch wurde die Aktion vom Land genehmigt und das Projekt war auch weithin bekannt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erfuhr aber erst 2023 durch eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im Rahmen der Gemeindeprüfung davon und nahm Ermittlungen auf. "Der Angeklagte hat als Bürgermeister jahrelang zugesehen, wie diese Villa von dem Prinzen widmungswidrig verwendet wird", sieht der Oberstaatsanwalt Geschenkannahme und Amtsmissbrauch. Im Fall des Ex-Ortschefs, der bis 2021 im Gemeinderat - 13 Jahre davon als Ortsoberhaupt - saß, sind die Vorwürfe im Gegensatz zu den anderen Beteiligten nicht verjährt, weil die Zahlungen bis in die 2020er-Jahre weiterliefen, erklärte er. Und der Prinz ist für die Behörden derzeit nicht greifbar.
"Das Merkmal der Heimlichkeit, das die Korruption auszeichnet, fehlt völlig", entgegnete der Verteidiger, der von einer "Betriebsansiedlung" sprach, der Anklage. Jeder habe Bescheid gewusst und die Bevölkerung sei in einer Volksbefragung mit 53 Prozent dafür gewesen. "Letztendlich hat die Landesregierung entschieden", sagte sein Mandant. In der Gemeinde sei man der Ansicht gewesen, dass alles rechtens sein müsse, wenn das Land die Umwidmung genehmige, verweist er auf übergeordnete Stellen.
Der Richter ging mit dem Angeklagten diverse Protokolle durch. Diese zeigen, dass es vor der Umwidmung mehrere negative Stellungnahmen u.a. aus Sicht der überörtlichen Raumplanung, des Natur- und Landschaftsschutzes gegeben hatte. Offenbar war gegenüber dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung auch mehrmals auf die "Wertschöpfungsabgabe" hingewiesen worden. Über die fünf Millionen Schilling und die jährliche Zahlung von 500.000 Schilling hatten damals sogar Medien berichtet, der damalige Bundespräsident ließ sich mit dem Prinzen ablichten und eine Anfrage der Grünen im Landtag hatte sich mit der Causa der Umwidmung befasst.
Letztlich wurde die Umwidmung vom Land abgesegnet. Im Lauf des Prozesses kam auch heraus, dass der Ex-Ortschef bei der "Prinzen-Villa" als Bauleiter fungierte, weil die Firma, bei der er zeitlebens gearbeitet hat, den Zuschlag bekommen hatte.
Der Vorbesitzer des Grundstücks schilderte, dass er Schulden gehabt habe. Auch er hatte - andere - Parzellen umwidmen lassen wollen, das sei von der Gemeinde aber nicht erlaubt worden. Dann sei plötzlich ein bekannter Unternehmer vor der Tür gestanden, der offenbar gewusst habe, dass er dringend Geld brauche. Er selbst hätte acht Millionen Schilling (rund 580.000 Euro) für das Grundstück haben wollen, schilderte der Zeuge, sei aber letztlich um zwei Millionen heruntergehandelt worden. Später habe er erfahren, "dass er mit meiner Liegenschaft viel Geld gemacht hat".
Am Nachmittag wurde jener namhafte Unternehmer und Grundeigentümer aus der Region als Zeuge gehört, der den Deal eingefädelt haben soll. Zu genauen Summen konnte er nichts mehr sagen. Der betagte Wirtschaftsboss will aber "tausendprozentig" nicht selbst mit der Gemeinde verhandelt haben, vermutlich sei das ein Anwalt von der saudi-arabischen Botschaft gewesen. Und er betonte, dass "alle" - bis hin zum Bundespräsidenten - Interesse gehabt hätten, den Prinzen in der Region zu haben. Ein Hotel im klassischen Sinne sei das Anwesen nicht gewesen, meinte er. "Das war ein Gästehaus, weil ein Wohnhaus haben sie ihm nicht genehmigt." Der Prinz habe für jeden, der dort gewohnt hat, Fremdenverkehrsabgabe zahlen müssen, schilderte er. Und er sei oft mit 40 oder 50 Personen angereist.
Der Prozess wird am Mittwoch und vermutlich auch noch am Donnerstag fortgesetzt. Bei Verurteilung drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Die ÖVP Oberösterreich hatte im Vorfeld auf die Unschuldsvermutung im laufenden Verfahren hingewiesen, nach einem Urteil werde man die Situation "gegebenenfalls neu bewerten".