Justizskandale im Kreise unserer Politik:
Westenthaler, Olah & Co wurden verurteilt

Fred Sinowatz wurde wegen Falsschaussage belangt Verhetzung bei FPÖ-Abgeordneter Susanne Winter

Justizskandale im Kreise unserer Politik:
Westenthaler, Olah & Co wurden verurteilt

1968 wird der frühere niederösterreichische Landeshauptmannstellvertreter Viktor Müllner (V) wegen Amtsmissbrauchs und Untreue zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte in den 50er und 60er Jahren Zinsen aus angelegten Geldern des Landes, der ÖVP und des ÖAAB "gespendet".

1969 muss Franz Olah , der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte wird er zu einem Jahr "schwerem Kerker" verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die "Kronen Zeitung" und die FPÖ finanziell unterstützt, sieht seine Verurteilung aber bis heute als Folge einer parteiinternen Intrige.

1989 werden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (S) erhält eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (S) muss wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (V) erhält wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der "Bundesländer"-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

1992 bestätigt der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SP-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" von VP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

1993 bestätigt das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (S) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen. Im selben Jahr wird auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre.

2001 nimmt die "Rosenstingl-Affäre" ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigt die Verurteilung des früheren FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.

2006 wird der frühere FP-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

2008 verurteilt ein Schöffensenat den früheren ÖGB-Finanzchef Günter Weniger (S) wegen Beihilfe zur Untreue in der BAWAG-Affäre zu (nicht rechtskräfigten) zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft. BZÖ-Chef Peter Westenthaler erhält neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wird der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.

2009 wird die FP-Abgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen. Das erstinstanzliche Urteil vom 22. Jänner wurde in zweiter Instanz bestätigt.

(apa/red)

Kommentare

Westentaler hat gezeigt wie Politik nicht gemacht werden soll ? Unsere Politiker haben jeden Respekt verloren ! Wo bleibt die Wertschätzung ? Das trifft aber alle und am meisten die Schwarze NEHMERGILDE ! Diese Brutalos nutzen den Kapitalismus pur und genieren sich gar nicht !
Aber wohin steuert unsere Justiz ?
Da saufen einige Kumpels, ballern herum und erschießen einen Unschuldigen, reden sich auf Alkohol aus ? Und schon ein Milderungsgrund ? Nein danke so nicht !!!!

Viel interessanter wäre wie viele Juristen aus der NS Zeit danach noch immer tätig waren und nicht "gesäubert" wurden. Die Verurteilungen vom EUGH und EUGHMr sprechen eine eindeutige Sprache. Aber das wird wohl unter den Tisch gekehrt, daher auch die Europa-Meinung über Österreich: "Seit dem Einmarsch nichts dazugelernt.......................

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