Schuldspruch im Fall Luca: Enorme Qualen des Jungen sind "durch keine Strafe büßbar"

Urteil: Lebenslänglich und Einweisung in eine Anstalt 24-Jähriger Angeklagter legte dagegen Berufung ein

Schuldspruch im Fall Luca: Enorme Qualen des Jungen sind "durch keine Strafe büßbar"

Luca starb am 3. November 2007 in einem Wiener Spital. Zwei Tage zuvor war der 17 Monate alte Bub aus Tirol tief bewusstlos mit schweren Hirnverletzungen - Folge eines durch Analverkehr hervorgerufenen Schütteltraumas - eingeliefert worden.

In seiner Urteilsbegründung zum Strafausmaß sprach Richter Gernot Braitenberg von "einem der entsetzlichsten Verbrechen, die je an einem kleinen Kind im Sprengels des Landesgerichtes Korneuburg begangen wurden". Die Qualen des kleinen Luca seien "durch keine Strafe büßbar". Strafe und Einweisung würden auch nicht der Buße dienen, sondern der Sicherung des geistig abnormen Angeklagten.

Der 24-Jährige habe im Wissen, dass bereits Jugendämter aufmerksam geworden waren und ihn - wegen der zuvor erlittenen Verletzungen des Buben - im Verdacht hatten und ein Besuchsverbot aussprachen, am 1. November 2007 die Gelegenheit genutzt, Luca "auf diese furchtbare Weise zu penetrieren und durch diese brutale Vorgangsweise zu töten", sagte der Richter. Die Traumatisierung des Opfers war so stark, dass es kein Erwachen mehr gab. "Luca starb eigentlich in den Armen des Täters, auch wenn der Hirntod erst zwei Tage später eintrat", so Braitenberg.

Verfahren gegen Jugendämter und Behörden
Der Richter hatte zu Beginn dieses zweiten Verhandlungstages darauf verwiesen, dass in dem Fall ein "großer Verdachtskomplex" offen sei. Gegen Ärzte, Jugendämter und Behörden sei ebenso ein Vorverfahren im Gang wie im Zusammenhang mit den zuvor erlittenen Verletzungen Lucas gegen den Angeklagten und seine Lebensgefährtin, die Kindesmutter.

In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte zu Mittag beteuert, schuldlos zu sein. Seiner Verteidigerin zufolge sei nichts bewiesen, verwies Ingrid Weber auf den Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Diese Ausführungen standen im Gegensatz zum Schlussvortrag der Staatsanwältin: "Wir wissen aufgrund des Beweisverfahrens, dass der Angeklagte den kleinen Luca missbraucht hat", sagte Martina Weiser. Der Angeklagte sei hochgradig abartig, ein gefährlicher Triebtäter, und daher schuldig zu sprechen und in eine Anstalt einzuweisen. Christian Fischer, Anwalt des privatbeteiligten Kindesvaters, betonte, dass alle Verletzungen Lucas laut Gutachten nicht zufällig, sondern durch Gewalteinwirkung entstanden seien. Der Angeklagte sei eine "tickende Zeitbombe".

In dem zweitägigen Prozess waren fünf Gutachten - in den Bereichen Gerichtsmedizin, Neuropathologie, Molekularbiologie, Psychiatrie und Psychologie - vorgelegt worden. Der Geschworenensenat traf seinen Schuldspruch einstimmig.

(apa/red)