Grasser-Hochzeit in der Wachau: Der Grün-Abgeordnete Pilz vermutet Gesetzesverstoß!

Minister wurde für Heirat kurzfristig Weißenkirchener<br>Pilz wittert nun einen Verstoß gegen das Meldegesetz<br>"Nicht einmal eine Hochzeit, ohne Gesetzesverstoß" PLUS: Die besten BILDER der Hochzeit & der Wachau

Grasser habe bei seiner Hochzeit in Weißenkirchen aber höchstens als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft genommen, argumentiert Pilz in einem "Standard"-Interview. Laut Par. 22 Absatz 1 Meldegesetz begeht jemand eine Verwaltungsübertretung, wer sich ohne Unterkunftsnahme anmeldet. Höchststrafe: 726 Euro. Pilz richtet deshalb parlamentarische Anfragen an Innenministerin Liese Prokop und an Grasser, von dem er wissen will: "Warum können Sie nicht einmal heiraten, ohne das Gesetz zu verletzen."

Ummeldung rechtlich nicht notwendig
Das Kuriose an der Sache: Eigentlich wäre es rein rechtlich gar nicht nötig gewesen, sich in der Hochzeits-Gemeinde zu melden. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, an jedem österreichischen Standesamt und auch im Ausland zu heiraten. Lediglich die Ehefähigkeit muss vom "Heimatsstandesamt" festgestellt werden. Der Akt wandert dann automatisch an den gewünschten Hochzeitsort.

Bürgermeister Bodenstein: "Wollten nur helfen"
Die zuständigen Wiener Behörden wollte man diesbezüglich aber offenbar außen vor lassen. Weißenkirchens Bürgermeister Toni Bodenstein begründete den kurzfristigen Wohnsitzwechsel des Finanzministers vor einigen Tagen im "Kurier" folgendermaßen: "So konnten wir die Hochzeit ohne Probleme mit den Wiener Standesämtern in Weißenkirchen organisieren."

Von der APA am Freitag auf die Sache angesprochen meinte Bodenstein, man versuche grundsätzlich "innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten den Staatsbürgern zu helfen" - und zwar ohne ansehen der Person oder des Amtes. Es sei in diesem Fall darum gegangen, "dem journalistischen Trubel auszuweichen". Darüber hinaus wollte Bodenstein nichts sagen: "Das sind Informationen, die ich nicht geben will oder geben kann."

Finanzministerium weist Pilz-Kritik zurück
Das Finanzministerium hat die Vorwürfe des Grünen Abgeordneten Peter Pilz - der ein Vergehens gegen das Meldegesetz durch Finanzminister Kal-Heinz Grasser (V) im Zusammenhang mit der Hochzeit in der Wachau vermutet - zurückgewiesen. "Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage", heißt es in einer Aussendung am Freitag.

Wörtlich erklärte das Finanzministerium: "Es ist bedauerlich, dass Herr Peter Pilz selbst so private und schöne Anlässe wie die Hochzeit des Herrn Finanzministers durch einen weiteren Versuch einer Hetzkampagne gegen Karl-Heinz Grasser im Nachhinein zu stören versucht."

Sowohl Grasser als auch dessen Frau Fiona Swarovski hätten "rechtlich vollkommen einwandfrei gehandelt. Es ist übliche rechtliche Praxis, dass eine Eheschließung auch an einem allfällig weiteren Wohnsitz geschlossen werden kann. Dies ist so der Fall, denn der Herr Finanzminister war und ist nach wie vor in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ebenso hat daher der Bundesminister bei der Wiener Landtagswahl von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht", wurde verlautet.

Die Vorwürfe von Pilz entbehrten "daher jeglicher Basis und können so nur vehement zurückgewiesen werden. Bedenklich stimmt auch, dass die Beiträge des Herrn Pilz sich stets auf solcher Ebene bewegen und an konstruktivem Inhalt im politischen Handeln stets an Substanz zu wünschen übrig lassen", so die Ministeriums-Stellungnahme. Pilz konzentriere "seine politischen Bemühungen wiederum auf einen peinlichen Versuch, den Finanzminister zu diffamieren anstatt konstruktive Beiträge zu den Themen Arbeitsplatz, Wirtschaftsstandort Österreich oder der Pensionssicherung zu liefern". (apa/red)