Skiunfall - wer zahlt?

Skiunfall - Habe ich nicht auch Anspruch auf finanzielle Entschädigung?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich hatte einen sehr schmerzhaften Skiunfall: Ein viel zu schneller Skifahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und hat mich umgerammt. Ich musste sogar von der Pistenrettung abtransportiert werden und im Spital am Kreuzband operiert werden. Auch der andere Skifahrer kam zu Sturz, blieb aber unverletzt. Mein Mann hat dann gleich seine Daten aufgenommen, weil er den Eindruck hatte, dass er einfach weiterfahren wollte. Inzwischen hat er sich zwar entschuldigt, das ist mir aber nicht genug. Ich habe immer noch Schmerzen, meine Skiausrüstung wurde beschädigt, und mir steht noch eine langwierige Rehabilitation bevor. Habe ich nicht auch Anspruch auf finanzielle Entschädigung?
Gerlinde P., Steiermark

Liebe Frau P.,
leider kommt es trotz immer besserer Ausrüstung auf den Skipisten aufgrund von rücksichtslos fahrenden Skifahrern immer wieder zu schweren Unfällen. Vor allem Kollisionsunfälle wie Ihrer führen sehr oft zu schweren Verletzungen.

Jeder Skifahrer ist zur Hilfeleistung gegenüber einem anderen gestürzten Skifahrer verpflichtet, nicht nur der unmittelbare Unfallgegner. Wäre Ihr Unfallgegner tatsächlich weitergefahren, ohne sich um Sie zu kümmern, hätte er sich sogar gerichtlich strafbar gemacht.

Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben Sie dann, wenn Ihr Unfallgegner den Unfall schuldhaft verursacht hat. Ihr Schadenersatzanspruch setzt sich aus Schmerzengeld, dem Ersatz von Sachschäden, etwa aufgrund einer Beschädigung der Kleidung oder der Skiausrüstung, und auch dem Ersatz allfälliger Kosten für den Krankentransport zusammen. Für das schuldhafte Verhalten Ihres Unfallgegners sind Sie beweispflichtig. Schon aus diesem Grund ist es empfehlenswert, nicht nur die Daten des Unfallgegners, sondern auch jene von möglichst vielen Zeugen aufzunehmen und auch sonstige Beweise (etwa Fotos von der Unfallstelle und der aktuellen Witterung) selbst oder mithilfe anderer Skifahrer zu sammeln.

Wenn Ihr Unfallgegner durch zu hohe Geschwindigkeit, die seiner Fahrweise und seinem Können nicht angepasst war, den Skiunfall schuldhaft verursacht hat, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ich rate Ihnen, zunächst mit Hilfe eines Rechtsanwalts eine außergerichtliche Einigung mit dem Unfallgegner zu suchen. Die Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre. Sollten Sie sich mit Ihrem Unfallgegner nicht außergerichtlich über die Höhe Ihrer Ansprüche einigen können, müssen Sie binnen drei Jahren eine Klage bei Gericht einbringen.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at

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