Burgenländer verklagte Helene Fischer

Pensionist klagt Sängerin wegen Diskriminierung. Keine Vergleichslösung in Sicht.

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Zivilprozess - Burgenländer verklagte Helene Fischer

Eitel hatte Fischer vorgeworfen, dass sie um ihn und eine Gruppe von Behinderten, die sie im Vorjahr am Rande eines Konzerts in Mörbisch treffen wollten, einen großen Bogen gemacht und sich abfällig geäußert habe.

Vier Kamerateams sowie mehrere Fotografen und Journalisten erwarteten die Prozessparteien am Montag schon vor dem Bezirksgericht. Eitel gab noch Statements ab, bevor er sich mit seinem Anwalt Klaus Philipp in den Saal begab, wo beide auf Fischers Rechtsanwalt Alexander Wanke trafen.

Richter Helmut Müller startete zu Verhandlungsbeginn den vom Gesetz vorgesehenen Vermittlungsversuch. "Ich sehe keine Vergleichsmöglichkeit. Hier werden persönliche Befindlichkeiten vorgetragen", erklärte der Anwalt von Fischer zum Vorwurf des Klägers. Ein Vergleich, indem man sich auf eine "bloße Halbwahrheit im Sinne von jeder gibt ein bisschen nach", einige, sei "nicht tragbar für die Beklagte".

"Der Kläger wäre bereit, die Sache als erledigt anzusehen, wenn es zu einem kurzen Treffen, zu einer kurzen Aussprache mit Helene Fischer kommen würde", stellte Philipp fest. Sein Mandant hätte die Klage in diesem Fall auch zurückgezogen. Im Klagebegehren werden für den 63-jährigen Pensionisten 2.000 Euro für die erlittene Diskriminierung und 9.600 Euro für psychische und physische Schmerzen geltend gemacht, weil sich sein Gesundheitszustand nach dem Vorfall verschlechtert habe.

Da kein Vergleich zustande kam, fuhr der Richter mit der Verhandlung fort. Eitels Anwalt legte zwei ärztliche Atteste vor, in denen von ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) bzw. Polyneuropathie (PNP) die Rede war. Im Prinzip würde wohl beides eine Behinderung darstellen, meinte der Richter.

Der Anwalt des Schlagerstars argumentierte, für die Klage Fischers liege keine rechtliche Basis vor. Der Kläger habe sich auch nicht in dem Bereich hinter der Bühne befinden können, weil dies für Krücken- und Rollstuhlträger nicht möglich gewesen sei. Der Bereich sei von Security abgeriegelt gewesen: "Dort war ein Zusammentreffen unmöglich." Helene Fischer habe Eitel auch niemals "böse oder genervt angesehen".

Richter Helmut Müller vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit. Der Kläger hat die Ladung von Zeugen, darunter auch Fischer selbst, beantragt. Sollte das Gericht dem nachkommen, muss es seinerseits einen Antrag an das zuständige Gericht in Deutschland stellen.

Kommentare

Hier ist aber bemerkenswert, dass ein Gericht die Klage zugelassen hat, ohne jegliche Beweise.

kann man jetzt schon jeden verklagen wenn er mir nicht die aufmerksamkeit widmet die ich mir wünsche ??? und dann noch behaupten es verschlechtere einen den gesundheitszustand?

Oberon
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Immer wieder liest man, dass Behinderte als gleich behandelt werden wollen, warum nur verklagt Herr Eitel dann Helene Fischer? Ich bin kein Fan von ihr, aber - sollte sie sich tatsächlich so unsensibel verhalten haben, wäre ich auch ein bisschen verstimmt, würde ihr aber keine Klage anhängen. Ein Künstler sollte seine Mimik unter Kontrolle haben und alle Fans freundlich anlächeln, ...

Oberon
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2.) ...grantig kann er/sie NACH der Show sein. Das erwarten sich die Fans und dafür zahlen sie schließlich genug Eintritt.

andi56 melden

Künstler haben die Freiheit gut oder schlecht gelaunt zu sein, so wie wir selbst, Sie können auch schimpfen auf das Publikum, zeigen ihren Allerwertesten und so weiter (schon oft wilderes gesehen). keiner würde auf die Idee kommen sie Anzeigen

Oberon
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Meiner Ansicht nach haben sie die Freiheit, privat(!) ihren Launen nachzugehen. Soweit sollte man sich schon im Griff haben. Schimpfen aufs Publikum...aber keine Schlagersänger, das passt einfach nicht. ;-)

Angeblich hat er keinen Beweise, beim Konzert dabei gewesen zu sein. Keinen Zeugen der das bestätigen kann und keine Eintrittskarte,
hm mal nachdenken.........
Was er macht : Er schadet allen Behinderten damit.

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