Zivilgericht weist Klage von Kurt Jara ab:
Hatte Red Bull auf Unterlassung geklagt

Jara wurde 2006 von Red Bull Salzburg entlassen Es geht um "Ungereimtheiten bei Spielertransfers"

Zivilgericht weist Klage von Kurt Jara ab:
Hatte Red Bull auf Unterlassung geklagt

Mateschitz kann nun weiterhin seinem Ex-Trainer "Ungereimtheiten" vorwerfen. Das ist das Ergebnis von drei Prozesstagen, an denen rund zehn Zeugen gehört worden sind. Dem Salzburger Fußballverein ist nach eigenen Angaben in der Ära Jara ein Schaden von rund 2,5 Mio. Euro durch überhöhte Honorare und Provisionen an Spielervermittler entstanden. Bei den Transfers von Paul Scharner und Ronald Gercaliu will Zivilrichter Friedrich Gruber sogenannte "Ungereimtheiten" tatsächlich geortet haben.

Der Rechtsstreit Jara gegen Red Bull ist aber noch nicht beendet. Der Trainer, der immer noch ohne Job dasteht, hat seine Entlassung beim Arbeitsgericht in Salzburg angefochten. Die Verhandlung war wegen des Kreditschädigungsprozesses unterbrochen worden, ein neuer Termin steht laut Schelling noch nicht fest. In der Klage drehe es sich vorwiegend um Formalfragen, sagte Schelling. Etwa ob Jara ein leitender Angestellter gewesen sei - dann stehe ihm ein Rechtsmittel nicht zu. Oder warum der Arbeitsvertrag nur von einem Red-Bull- Vorstandsmitglied und nicht von zwei - wie sonst üblich - unterzeichnet worden war. In einem zweiten Prozess fordert Jara am Arbeitsgericht Innsbruck von Red Bull 1,2 Mio. Euro Brutto "nicht bezahltes Arbeitsentgelt".

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(apa/red)