Zentrale der Bank Austria in Bedrängnis:
Verdacht auf einen gewerbsmäßigen Betrug

FORMAT: Verkaufsdruck von Seiten der Zentrale? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bank als Verband

Die Meldung schlug damals ordentlich ein: An vier Standorten der Bank Austria fanden im Sommer 2009 im Zusammenhang mit Devisenoptionsgeschäften Hausdurchsuchungen der Wirtschaftspolizei statt. Der Verdacht lautete auf schweren gewerbsmäßigen Betrug. Zwei Mitarbeiter aus dem Treasury der Bank mussten ihre Sessel räumen; sie sind bis heute suspendiert. Vor allem Gemeinden und Unternehmen, aber auch Privatpersonen hatten die Banker hochspekulative Devisenprodukte aufgeschwatzt, die letztlich einen geschätzten Gesamtschaden von 200 Millionen Euro bei den Anlegern verursachten.

Zentrale der Bank Austria in Bedrängnis:
Verdacht auf einen gewerbsmäßigen Betrug

Ein Bericht der Wirtschaftspolizei Eisenstadt, der FORMAT exklusiv vorliegt, kommt nun zum Schluss, dass die zwei suspendierten Mitarbeiter nicht im Alleingang handelten – sondern der Druck von der Zentrale ausgegangen ist. „Aufgrund der angeführten Ermittlungsergebnisse besteht der Verdacht, dass die UniCredit Bank Austria AG als Verband massiven Druck auf ihre Mitarbeiter zur Akquirierung von Treasuryprodukten ausgeübt hat“, heißt es in dem Papier. Die Ermittler gehen davon aus, dass auch die Entscheidungsträger der Bank „für die Vollendung der Tat­bestände“ verantwortlich sind. Folgt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt der Argumentation der Wirtschaftspolizei, könnte die größte Bank des Landes erhebliche Probleme bekommen, nämlich eine Verurteilung nach dem Unternehmensstrafrecht. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigt, dass nicht nur gegen die zwei Mitarbeiter, sondern auch gegen die Bank als Verband ermittelt wird. Die drohende Höchststrafe für die Bank Austria beträgt 1,8 Millionen Euro.

Außergerichtliche Einigungen
Viel schlimmer wäre aber der Imageschaden, denn bislang wurde noch kein Unternehmen dieser Größe nach dem Verbandsverantwortlichengesetz verurteilt. Die Bank Austria wollte sich zu den Vor­würfen der Wirtschaftspolizei unter Verweis auf laufende Ermittlungen nicht äußern.
Andernorts ist das Institut dafür sehr aktiv: Es versucht, sich mit Geschädigten aus den Devisenspekulationen außergerichtlich zu einigen. Von 160 anhängigen Fällen wurden bereits 40 bis 50 verglichen. „Die Bank hat mittlerweile ein Problembewusstsein entwickelt“, bestätigt Anwalt Lukas Aigner, der die Mehrzahl der Betroffenen vertritt. Er hat ein OGH-Urteil auf seiner Seite, das bestätigt, dass die Bank Austria falsch beraten hat. Die Kompromissbereitschaft der Bank hat aber noch einen Grund: Vergleiche gelten im Strafrecht als Milderungsgrund.

Angelika Kramer