Zahnarzt zog Patientin elf Zähne

Eingriff geschah ohne Grund und ohne Einwilligung - Mediziner droht Haftstrafe

von Sujetbild Zahnarzt © Bild: Thinkstock.de

Zum Prozessauftakt wurden zunächst medizinische Fragen erörtert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In der ersten Instanz war der 42-Jährige zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden; dagegen legte er Berufung ein. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Sachsen-Anhalt sind es nicht die ersten Vorwürfe gegen den Mann. Anfang letzter Woche habe das Verwaltungsgericht Magdeburg ihm seine Approbation - die Erlaubnis, als Arzt zu arbeiten - entzogen. Dabei ging es um einen Fall, wo einem Patienten unter Vollnarkose gleich 20 Zähne gezogen worden waren.

Ziehen von Zähnen als lukratives Geschäft

Im jetzt verhandelten Fall hatte der Mann die Patientin nicht in seiner Praxis, sondern eigens in einem Krankenhaus behandelt. Das Motiv des Mannes ist unklar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens fünf der Zähne hätten gerettet werden können. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung lässt sich mit dem Ziehen von Zähnen je nach anschließendem Ersatz mehr Geld verdienen als mit einer Reparatur. Dies hänge aber immer vom Einzelfall ab. Der Justiziar der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Torsten Jahnel (KZV), sprach von einem Einzelfall. "Das kommt ganz, ganz selten vor", sagte er. "Entscheidend ist, dass der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt ist. Er muss immer wissen, was mit ihm passiert." Für die Ärzte gebe es viele Fortbildungen, gegen kriminelle Energie sei man aber machtlos.

Für den neuen Prozess vor dem Landgericht Stendal sind zunächst vier Verhandlungstage anberaumt. Mit einem Urteil wird am 22. Mai gerechnet. Laut KZV ist zudem noch ein Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig. Dort geht es um den Entzug der kassenärztlichen Zulassung, die dem Mann von der KZV bereits zuvor entzogen worden war.

Kommentare