Recht einfach zum Wohnungskauf

Sie haben die perfekte Wohnung gefunden? Besonders in der Schlussphase eines Wohnungskaufs gilt es, einige rechtliche Aspekte zu beachten.

von Sie haben Recht - Recht einfach zum Wohnungskauf © Bild: Marius Hoefinger

Ein Wohnungskauf gestaltet sich oftmals wie ein Langlauf. Nach unzähligen Besichtigungen, Bankterminen und Budgetierungen scheint dann nach vielen Laufmetern die "perfekte" Wohnung gefunden zu sein. In der letzten Phase gilt es jedoch, kurz vor dem Ziel einige rechtliche Aspekte zu beachten und die letzten Kraftreserven hierfür zu mobilisieren. Rechtlich wird es ernst mit der Abgabe eines Kaufanbots. Vielen Käufern ist oftmals nicht klar, dass durch verkäuferseitige Annahme eines bedingungslosen Kaufanbots das Rechtsgeschäft infolge Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand bereits zustande kommt. Die Unterfertigung eines Kaufvertrages dient dann der Umsetzung des Rechtsgeschäfts und insbesondere der Eintragung des Käufers im Grundbuch.

Nicht voreilig handeln

Nach der verkäuferseitigen Annahme des Kaufanbots ist ein Rücktritt vom Rechtsgeschäft ohne Zustimmung des Verkäufers daher nicht ohne Weiteres möglich. Voreilig abgegebene Kaufanbote können bei einem nicht gerechtfertigten Rücktritt zu Schadenersatzansprüchen führen. Sollte zum Zeitpunkt der Abgabe eines Kaufanbots insbesondere die Finanzierung nicht sichergestellt sein, wird die ausdrückliche Aufnahme eines diesbezüglichen Finanzierungsvorbehaltes im Kaufanbot empfohlen. Aus käuferseitiger Sicht sollte die Bindungsfrist in einem Kaufanbot auch nicht zu lang sein. Lange Bindungsfristen könnten viele weitere Besichtigungen ermöglichen und letztlich zu einem Bietergefecht wie bei einer Auktion führen. Zudem macht sich beim Kaufinteressenten eine Ungewissheit stark, ob seinem Kaufanbot der "Zuschlag" erteilt werden wird. Käuferseitig sollte daher insbesondere bei einer gesicherten Finanzierung versucht werden, die eigene Marktmacht so weit wie möglich auszuspielen und kurze Bindungsfristen im Kaufanbot vorzusehen.

Gemeinsamer Beschluss

Vor der Abgabe eines Kaufanbots sollte beim Kauf einer Eigentumswohnung maklerseitig jedenfalls auch der Wohnungseigentumsvertrag, in welchem besondere Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt sein können, zur Verfügung gestellt werden. In einem Wohnungseigentumsvertrag können nämlich insbesondere abweichende Benützungsregelungen, Zustimmungen zu baulichen Veränderungen und vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Abrechnungs-und Abstimmungseinheiten geregelt sein. Diesbezügliche Änderungen können letztlich nur gemeinsam durch alle Wohnungseigentümer beschlossen werden.

Ein Wohnungskauf hat darüber hinaus viele weitere Facetten, auf welche zu achten ist. Ein Langlauf gemeinsam mit einem Experten kann daher erfahrungsgemäß Zeit, Geld und Nerven sparen.

Slobodan Matic ist Rechtsanwaltsanwärter bei www.ulsr.at