Doch das Schnäppchen sollte ihn teuer zu stehen kommen. Denn Hermann S. war nicht der einzige Besitzer der Wohnung. Zwar wurde ihm bei der Exekution der Zuschlag erteilt und im guten Glauben begann er mit Renovierungsarbeiten. Selbst das Grundbuch weist bis heute Herrn S. als Besitzer der Immobilie auf. Doch, was er nicht wissen konnte: Die Wohnung war zuvor schon jemand anderem verkauft worden. Nur wurde der Verkauf nie ins Grundbuch eingetragen.
Wohnungskauf ohne Wohnung.
Es begann eine lange Odyssee vor Gericht. In erster Instanz bekam Herr S. noch recht, doch in weiterer Folge beurteilte das Gericht die Rechte des anderen Besitzers höher. Seit kurzem ist die Sache entschieden.
Nun steht Herr S. als Besitzer von Anteilen an einem Haus da, aber ohne das Wohnrecht, das er eigentlich erwerben wollte. Sogar Betriebskosten muss er als Eigentümer bezahlen, ohne aber vom Eigentum profitieren zu können. Etwa 100.000 Euro kostete ihn der scheinbare Wohnungskauf bisher. Dafür hat er nun keine Wohnung, aber laufende Kosten. Das alles nur, weil das Gericht bei der Exekution nicht geklärt hat, ob die Wohnung nicht schon vergeben ist und er so etwas kaufte, was eigentlich nicht zu verkaufen war.
Und so hilft NEWS.
NEWS hat bei der Volksanwaltschaft und im Justizministerium nachgefragt. In der Volksanwaltschaft wird eine Unterstützung geprüft. Im Justizministerium klärt man, ob es einen Härtefonds gibt, aus dem Herr S. unterstützt werden kann. NEWS bleibt dran!