Gericht entscheidet: Nullzins bei Krediten möglich

Negativer Referenzzins - Oberster Gerichtshof gibt Kreditnehmer Recht

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Wirtschaft - Gericht entscheidet: Nullzins bei Krediten möglich

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung gefällt, die für viele österreichische Kreditnehmer wegweisend sein könnte. In einem Erkenntnis vom 3. Mai 2017 stellte der OGH fest, dass bei negativen Referenzzinsen wie Libor oder Euribor die gesamte Zinslast für den Kreditnehmer auf bis zu Null sinken kann. Fixe Zinsaufschläge, die Banken gerne trotz negativer Leitzinsen voll kassieren möchten, sind entsprechend zu reduzieren.

Im OGH-Erkenntnis, das News vorliegt, wird auf eine Rechtsmeinung verwiesen, der zufolge Kreditgeber, also Banken, zwar nicht zur Zahlung eines Negativzinses verpflichtet werden können, je nach Ausmaß des negativen Referenzzinssatzes vom Kreditnehmer aber keine oder eine geringere Marge als der vereinbarte Aufschlag zu zahlen sei. Das Gericht hält dazu fest: „Die hier zu prüfenden Kreditvereinbarungen zwischen den Streitteilen sind im Sinne der zuletzt genannten Ansicht zu lösen.“

Nicht auf Kunden abgewälzt werden

Der OGH hält es für zulässig, dass der Kreditnehmer für eine gewisse Zeitspanne keine Zinsen zahlen muss. Dies widerspreche im vorliegenden Fall nicht der rechtlichen Natur einer Kreditvereinbarung: „Im Hinblick auf die Rechtsnatur des Kreditvertrags als Dauerschuldverhältnis ist die Entgeltlichkeit hier schon deshalb zu bejahen, weil der Kläger zu Beginn des Vertragsverhältnisses eine Bearbeitungsgebühr und in den ersten Jahren des Vertragsverhältnisses auch Zinsen zahlen musste.“

Erkämpft hat das Urteil der Rechtsanwalt Hubert Niedermayr. Er meint, der Bank habe bei Vertragsabschluss klar sein müssen, dass bei den Leitzinsen auch Ausschläge unter null möglich seien. „Dieses Risiko wurde bei Findung der Gebühren berücksichtigt. Es darf daher nicht auf den Kunden abgewälzt werden.“

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