Wikileaks-Gründer Assange
in London festgenommen

Ecuador hatte ihm diplomatisches Asyl entzogen

Für den festgenommenen WikiLeaks-Gründer Julian Assange liegt ein Auslieferungsersuchen aus den USA vor. Das bestätigte die britische Polizei am Donnerstag in London. Russland sieht nach der Festnahme von Assange unterdessen dessen Aussichten auf ein faires Verfahren in Gefahr.

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Medien - Wikileaks-Gründer Assange
in London festgenommen

Ein Gericht hat Wikileaks-Gründer Julian Assange am Donnerstag in London für schuldig befunden, gegen seine Kautionsauflagen in Großbritannien verstoßen zu haben. Dafür droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zwölf Monaten.

Assange hatte seit fast sieben Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London gelebt und war am Donnerstag dort festgenommen worden, nachdem Ecuador sein diplomatisches Asyl aufgehoben hatte. Assanges Anwalt hatte vor Gericht argumentiert, der heute 47-Jährige habe sich den Behörden entziehen müssen, da ihn kein fairer Prozess erwarte und er an die USA ausgeliefert werden solle.

Keine Auslieferung bei Todesstrafe

Der Richter am Westminster Magistrates' Court wies das als "lachhaft" zurück. Ein Datum für das Urteil steht noch nicht fest, bis dahin soll Assange in Gewahrsam bleiben. Am 2. Mai soll es vor dem selben Gericht um das Auslieferungsgesuch der USA gehen. Die US-Justiz wirft Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor. Die britische Regierung hat klargestellt, Assange werde nicht ausgeliefert, falls ihm die Todesstrafe drohen sollte.

Manning hatte von Wikileaks veröffentlichte Regierungsdokumente beschafft, die unter anderem Menschenrechtsverletzungen der US-Armee in Afghanistan enthüllt hatten. Konkret werde Assange beschuldigt, Manning dabei geholfen zu haben, ein Passwort eines Computernetzwerks der Regierung zu knacken, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des Justizministeriums zum US-Auslieferungsantrag an Großbritannien. Im Fall einer Verurteilung droht Assange eine maximale Haftstrafe von fünf Jahren.

Als Assange in die diplomatische Vertretung flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft in Schweden jedoch ihre Ermittlungen ein.

Kommentare

peter lüdin

Geheimnisverrat ist aus guten Gründen, z. B. zum Schutz der inneren Sicherheit eines Staates, strafbar, und das in allen Ländern der Welt. Deshalb ist es richtig, dass J. Assange nun seiner gerechten Bestrafung zugeführt wird. So einfach ist das.

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