Wiens Ex-Polizeigeneral droht Job-Aus: Verfahren gegen Horngacher eingeleitet!

Polizeipräsident Stiedl nannte Horngacher Gründe Ex-Kommandant hat nun 14 Tage Zeit für Einspruch

Horngacher hat 14 Tage Einspruchsfrist, die in der kommenden Woche zu Ende gehen. Danach muss der Polizeipräsident innerhalb von sechs Monaten einen Bescheid ausstellen. Tut er dies nicht, hätte Horngacher die Möglichkeit zu einer so genannten Versäumnisbeschwerde, erläuterte Stiedl. Das hätte zur Folge, dass über die Amtsenthebung im Innenministerium entschieden würde.

Nach dem Bescheid des Polizeipräsidenten hätte Horngacher erneut zwei Wochen Frist für eine Berufung. Über diese würde dann ebenfalls im Innenministerium entschieden. Auch da hätte der Betroffene die Möglichkeit, eine Versäumnisbeschwerde einzureichen, wenn es keinen Beschluss innerhalb von sechs Monaten gäbe.

Sobald dieses ganze Procedere durchlaufen ist und wenn an dessen Ende tatsächlich Horngachers Abberufung steht, müsste der Posten des Landespolizeikommandanten neu ausgeschrieben werden. Das bedeutet ein Monat Bewerbungsfrist, danach muss der Innenminister innerhalb von drei Monaten auf Vorschlag einer Kommission entscheiden. Als sicher gilt, dass bei Postenbesetzungen in dieser Hierarchieebene die Landeshauptleute ein wichtiges Wort mitzureden haben. In Wien ist derzeit Horngachers Stellvertreter, Generalmajor Karl Mahrer, amtsführend.

Stiedl rechnet im Fall des Amtsenthebungsverfahrens für Horngacher mit einer Entscheidung noch im ersten Halbjahr 2007. Hilfreich dabei wäre jedenfalls die Kenntnis, wie es in dem gegen Horngacher anhängigen Gerichtsverfahren weitergeht. Am Landesgericht war zu erfahren, dass der zuständige Staatsanwalt demnächst seinen Vorhabensbericht fertig stellen werde.

Gegen den seit August 2006 außer Dienst gestellten Horngacher wird wegen Geschenkannahme durch Beamte ermittelt, da er vom ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner zwischen 2000 und 2004 über Umwege jeweils Reisegutscheine des früher gewerkschaftseigenen Reisebüros Ruefa in der Höhe von über 8.000 Euro erhalten und teilweise auch eingelöst haben soll. Im Gegenzug könnte Horngacher - so zumindest die Verdachtslage - Elsner bzw. der BAWAG aus geheimen Polizeiberichten Exklusiv-Informationen über Geschäftspartner beschafft haben.

Daneben geht die Staatsanwaltschaft einem möglichen mehrfachen Verrat von Amtsgeheimnissen nach: Der Polizeigeneral steht unter anderem im Verdacht, Medien eine Polizeirazzia "gesteckt", Rainhard Fendrichs Kokain-Akt an die Öffentlichkeit gespielt und einem "profil"-Journalisten auf seinem Laptop gespeicherte Audio-Dateien mit einer richterlich genehmigten, geheimen Telefonüberwachung zur Kenntnis gebracht zu haben.

(APA/red)