Am Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue ist nicht mehr zu rütteln. Dieser wurde vom Obersten Gerichtshof im vergangenen Oktober bestätigt. Für Westenthaler geht es um die Strafe, gegen die er Berufung eingelegt hatte. Sollte es bei der erstinstanzlichen Sanktion bleiben, müsste Westenthaler fünf Monate im Gefängnis absitzen, ehe er den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen kann.