Das gab die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Dienstagabend auf APA-Anfrage bekannt.
Die über den Mann verhängte U-Haft wurde vom Landesgericht für Strafsachen um weitere vier Wochen verlängert - allerdings nur mehr wegen Gebrauchs fremder Ausweise und falscher Zeugenaussage.
Der nach der Schießerei von der Polizei als Zeuge befragte 29-Jährige hatte in seiner Einvernahme widersprüchliche Angaben gemacht und könnte dabei - so die aktuelle Verdachtslage - bewusst die Unwahrheit gesagt haben. Fest steht jedenfalls, dass der Mann in Österreich unter einem falschen Namen in Erscheinung getreten ist. Er hatte einen auf Daniel M. lautenden Ausweis bei sich.
U-Haft wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr
Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage präzisierte, wurden beim 29-Jährigen als Haftgründe - bezogen auf den Verdacht auf falsche Zeugenaussage und den Gebrauch fremder Ausweise - Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen. Die Verlängerung der U-Haft um weitere vier Wochen ist rechtskräftig.
Die Rechtsvertreterin des 29-jährigen Serben, Heike Sporn, legte dagegen keine Rechtsmittel ein. Die Entscheidung des Landesgerichts sei zwar "ein bisserl hart, aber ich bin der Ansicht, dass das Oberlandesgericht einer Haftbeschwerde im derzeitigen Ermittlungsstadium nicht entsprochen hätte". Sporn will vorerst die weiteren Erhebungen abwarten: "Grundsätzlich kann dann jederzeit ein Enthaftungsantrag gestellt werden."