Zwölfjähriger in U-Haft?

Wegen Diebstählen festgenommen. Uneinigkeit über Alter des hageren Burschen.

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Wien - Zwölfjähriger in U-Haft?

Dem nur 1,55 Meter großen, schmächtigen und ausgesprochen kindlich wirkenden Buben war vorgeworfen worden, seit vergangenem November in der Bundeshauptstadt gewerbsmäßig und als Teil einer kriminellen Vereinigung 25 Personen - vorwiegend Touristen - bestohlen zu haben. Er dürfte einer auf Taschendiebstähle spezialisierten, europaweit tätigen "Kinderbande" angehört haben. Am 22. Jänner wurde der gebürtige Bosnier, der Analphabet ist und nie die Schule besucht hat, festgenommen.

Während er den Strafverfolgungsbehörden gegenüber den 31. März 2001 als sein Geburtsdatum nannte, hielt ihn ein Amtsarzt für jedenfalls 14, wahrscheinlich 16 bis 18 Jahre alt. Dem widersprach allerdings ein zahnärztliches Gutachten, das Richter Andreas Hautz in Auftrag gegeben hatte. Die Sachverständige Martina Gredler stellte fest, dass beim Angeklagten einige Zähne im Unterkiefer noch nicht ganz durchgebrochen seien. Ihr Fazit: "Es spricht alles dafür, dass er um die 14 Jahre alt ist. Eine eindeutige Festlegung, ob er über oder unter 14 ist, kann nicht getroffen werden." Bei der Einschätzung des wahren Alters gebe es "eine relativ große Bandbreite von plus minus einem Jahr", so Gredler.

Alter bleibt Rätsel

Für den Richter genügte das, um dem Angeklagten im Zweifel Strafunmündigkeit zuzubilligen, wobei er zusätzlich auf das äußere Erscheinungsbild des Kindes verwies: "Wenn das nicht reicht, vernünftige Zweifel zu haben, weiß ich nicht". Und unter Anspielung auf die Angaben des Amtsarzt fügte Hautz hinzu: "Wie man da auf 16 bis 18 kommt, wenn man den Angeklagten anschaut, ist mir ein Rätsel."

Dabei hatte Staatsanwalt Jörgen Santin noch mit aller Kraft versucht, dem Taschendieb nachzuweisen, dass er bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatte. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der Bub unter einem Alias-Namen bereits in Belgien straffällig geworden war, ehe er in Österreich festgenommen wurde, wie Gerhard Jarosch in seiner Funktion als Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft am Freitagabend der APA erklärte: "Im dortigen Strafverfahren hat er angegeben, dass er am 1. Jänner 1999 geboren ist."

1999 geboren?

Auch in einem zweiten Verfahren habe der Bursch 1999 als sein Geburtsjahr genannt, betonte Jarosch. Dass es sich dabei um denselben Buben handelte, stehe anhand der Fingerabdrücke fest. Diese Umstände waren in der Verhandlung gegen den möglicherweise Minderjährigen nicht zur Sprache gekommen.

Staatsanwalt Santin hatte nach Erstattung des zahnärztlichen Gutachtens zwecks Altersfeststellung eine Untersuchung des linken Handwurzelknochen des Burschen mittels einer Magnetresonanztomografie beantragt und - als dies vom Richter abgewiesen wurde - "die körperliche Untersuchung des Angeklagten, insbesondere der Geschlechtsorgane" verlangt. "Jetzt wird's lächerlich", entfuhr es da dem Richter, ehe er diesen Antrag abschmetterte, weil es sich dabei um einen "unzulässigen Erkundungsbeweis" handle.

Zehn weitere Diebstähle angelastet

Der Angeklagte wurde nach dem Freispruch zunächst nicht auf freien Fuß gesetzt, sondern der Polizei übergeben, die ihn zu einer Nachtragsanzeige befragte. Nach dieser Einvernahme wurde vom Vollzug einer an sich gerichtlich bewilligten Festnahmeanordnung Abstand genommen. Diese war ursprünglich erlassen worden, weil nach Einbringung des Strafantrags, über den am Freitag verhandelt wurde, nachträglich bekannt wurde, dass dem Buben weitere zehn Diebstähle angelastet wurden.

Die Festnahmeanordnung wäre für den Fall herangezogen worden, wenn der Bub im heutigen Prozess im Sinn der Anklage schuldig gesprochen worden wäre und eine Strafe erhalten hätte, die keine weitere Basis für seine weitere Anhaltung geboten hätte. Dies wäre im Fall einer Bewährungsstrafe oder einer teilbedingten Haftstrafe der Fall gewesen, wenn er den unbedingten Teil unter Anrechnung der U-Haft bereits abgesessen gehabt hätte.

Der Drehscheibe übergeben

Der Bub wurde nach seiner Freilassung der "Drehscheibe" - einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - übergeben. Dort soll er sich gemeinsam mit einer Gruppe Halbwüchsiger auch vor seiner Festnahme öfter aufgehalten haben - allerdings stets nur tageweise und über einen kürzeren Zeitraum.

Unterdessen meldete sich in dieser Sache am Freitagabend die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien zu Wort, der die Dienst- und Fachaufsicht über die Wiener Anklagebehörde zukommt. "Die Oberstaatsanwaltschaft wird das Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtlich prüfen", kündigte Behördensprecher Michael Klackl an.

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