Strache darf
zur Wahl antreten

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Das Rathaus hat das am Dienstag bestätigt. Einen entsprechenden Antrag hatte unter anderem die Kleinpartei "Wandel" eingebracht. Er fand in der Bezirkswahlbehörde, in der die Bezirksparteien vertreten sind, keine Mehrheit.

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Wien-Wahl - Strache darf
zur Wahl antreten

Das Gremium tagte am gestrigen Montagabend in der Landstraße, also in jenem Bezirk, in dem Strache seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Zweifel, ob dieser zu Recht besteht, hatte zu der Eingabe an die Behörde geführt. Denn für eine Kandidatur ist ein Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt Voraussetzung. Strache geht bei der Wien-Wahl am 11. Oktober mit einer eigenen Liste ins Rennen. Das Team HC zeigte sich am Dienstag erfreut über die Entscheidung. Wie Klubobmann Karl Baron und Generalsekretär Christian Höbart in einer Pressekonferenz berichteten, hat nur die FPÖ im Bezirk für eine Streichung Straches votiert. Das Gremium besteht in der Landstraße aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, drei davon werden von der FPÖ nominiert.

Baron: Strache der "absolute Urwiener"

Der Wiener Team-HC-Klubchef Karl Baron ortete eine "Diffamierungskampagne nach der anderen" gegen Heinz-Christian Strache. Die Wahlbehörde habe entschieden, das "absurde Verlangen" sei abgelehnt worden. Strache habe natürlich seinen Lebensmittelpunkt in Wien: "Wer wenn nicht er." Er sei in Wien geboren und hier zur Schule gegangen - somit der "absolute Urwiener".
Alle Parteien hätten dies eingesehen, nur die FPÖ nicht. "Hier spricht nichts anderes als die pure Angst", konstatierte Baron. Die Freiheitlichen wollten nicht gegen Strache antreten. Man werde, so zeigte man sich überzeugt, ein zweistelliges Ergebnis einfahren und auch die FPÖ überholen. Team-Generalsekretär Christian Höbart beklagte "üble Verleumdungen". Diese würden auch die Privatsphäre Straches nicht verschonen. Das zeige sich bei der sogenannten Spesenaffäre. Die Belege seien von der FPÖ stets abgenickt worden, und private Ausgaben habe Strache auch selbst bezahlt, versicherte Höbart.

Die Kleinstpartei "Wandel" sowie der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler haben beantragt, dass Strache aus dem Register entfernt wird, da sie daran zweifeln, dass er seinen Lebensmittelpunkt wie angegeben in Wien hat. Darüber hat nun die Bezirkwahlbehörde, in der alle Fraktionen vertreten sind, entschieden. Dem Vernehmen nach endete die Sitzung mit sechs gegen drei Stimmen für den Verbleib Straches im Wählerverzeichnis.

Auch Sachverhaltsdarstellung eingebracht

Eine offizielle Bestätigung gab es dafür nicht, die Causa unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Strache wird über das Ergebnis schriftlich informiert. Bleibt er im Verzeichnis, kann er am Urnengang am 11. Oktober teilnehmen.

In der Angelegenheit gibt es noch ein weiteres damit zusammenhängendes Verfahren. Denn der "Wandel" hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, da man eben der Meinung ist, dass Straches Hauptwohnsitz nicht wie behauptet in Wien ist. Man muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten als auch wählen zu können.

Strache behauptet, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg (NÖ) nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die MA 62 ein Prüfverfahren eingeleitet, das über die routinemäßige Kontrolle von Wahlkandidaten hinausgeht. In diesem Meldeverfahren gibt es noch kein Ergebnis.