Heumarkt: Umweltverträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden

Bundesverwaltungsgericht: Vorhaben werde Schutzzweck hinsichtlich Weltkulturerbe beeinträchtigen

Das umstrittene Heumarkt-Projekt in Wien muss sich einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Das Vorhaben inklusive dem 66-Meter-Turm werde den "Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet 'UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen", heißt es im Erkenntnis des BVwG.

von Wien - Heumarkt: Umweltverträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden © Bild: APA/ISAY WEINFELD&SEBASTIAN MURR

"Das Vorhaben wird aufgrund seiner Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline, die von der UNESCO als grundlegend für den außergewöhnlichen Wert genannt wurde, bewirken, wobei dies auch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte führt und damit den Ernennungskriterien für deren Ernennung widerspricht", wird im der APA vorliegenden Erkenntnis ausgeführt.

Tojner ging davon aus, dass es keine Prüfung braucht

Heumarkt-Investor Michael Tojner war bisher davon ausgegangen, dass er keine UVP für die Neugestaltung des Areals braucht. Die Wiener Landesregierung als zuständige erstinstanzliche Behörde bestätigte diese Rechtsmeinung im Vorjahr. Die Gegner des Projekts legten dagegen allerdings bei der nächsten Instanz - dem BVwG - Beschwerde ein und erhielten nun Recht. Tojner bzw. seine Wertinvest hatten für diesen Fall bereits während des Verfahrens angekündigt, die Höchstgerichte - konkret den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof - mit der Causa befassen zu wollen.

Gegner erfreut

Die Gegner des Heumarkt-Projekts am Areal des Wiener Eislaufvereins und des Hotels Intercontinental haben sich am Dienstag erfreut über die gerichtlich verordnete Umweltverträglichkeitsprüfung gezeigt. Die Initiative "Alliance for Nature" sprach per Aussendung etwa von einem "wichtigen Etappenerfolg in ihren Bemühungen um den Schutz des Kultur- und Naturerbes der Bundeshauptstadt Wien".

Enzi kündigt an, Höchstgerichte anzurufen

Daniela Enzi, Geschäftsführerin des Projektbetreibers Wertinvest, hat wiederum in einer Aussendung angekündigt, in dieser Causa die Höchstgerichte anzurufen. "Das Erkenntnis basiert auf einer für uns nicht nachvollziehbaren Auslegung der geltenden Rechtsnormen. Der zuständige Richter hat ein rechtswidriges Verfahren durchgeführt. Dies untermauern zwei Rechtsgutachten auf klare und unmissverständliche Weise." Bisher seien in Wien erst zwei große Städtebauprojekte UVP-pflichtig gewesen, und zwar die Seestadt Aspern sowie das Hauptbahnhof-Areal.

Der Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts könne man jedenfalls nicht folgen, so Enzi. "Es gibt für das BVwG keinen rechtlich argumentierbaren Grund für ein Verfahren bzw. die Fortsetzung eines Verfahrens. Wir streben eine Aufhebung des nunmehr vorliegenden Erkenntnisses seitens der Höchstgerichte an, um dieses dringend notwendige und architektonisch hochwertige Projekt realisieren zu können."

Weitere Kosten und Verzögerungen

Eine verpflichtende UVP bzw. deren Bekämpfung vor dem Höchstgericht dürfte für das millionenschwere Bauvorhaben zwischen Stadtpark und Konzerthaus weitere Zusatzkosten und Verzögerungen bedeuten. Wobei die Stadt Wien das Projekt vor wenigen Wochen ohnedies auf Eis gelegt hat. Mitte März wurde nach Veröffentlichung eines kritischen Berichts des internationalen Rats für Denkmalpflege ICOMOS - der auch die UNESCO berät - eine zweijährige Nachdenkpause angekündigt.

Der Bund wiederum drohte Wien mit einer Weisung, sollte Rot-Grün dem Hochhaus-Bau keinen Riegel vorschieben. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte erst am gestrigen Montag das Antwortschreiben auf einen entsprechenden Brief von Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) abgeschickt. Darin verwies er erneut auf den angedachten Managementplan, der helfen soll, das Welterbeprädikat für die City zu erhalten. Zugleich versicherte der Stadtchef, mit Projektbetreiber Tojner bereits Gespräche über - vorerst nicht näher erörterte - Kompromissmöglichkeiten zu führen.

Der UNESCO ist das Heumarkt-Hochhaus ein Dorn im Auge. Sie hat Wien deshalb 2017 auf die Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt. Gefordert wird eine maximale Bauhöhe von 43 Metern. Der Turm misst laut aktuellem Planungsstand allerdings 66 Meter, wobei die Höhe schon einmal reduziert wurde. Ursprünglich waren 73 Meter angedacht.

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