Grasser klagt Steuerberater

Ex-Finanzminister fordert Schadenersatz wegen behaupteter Fehlberatung

Unter großem Medieninteresse hat heute, Donnerstag, am Handelsgericht Wien der Zivilprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen das Beratungsunternehmen Deloitte und Grassers früheren Steuerberater begonnen. Der Kläger Grasser kam persönlich, obwohl er nicht vom Gericht geladen war. Richter Manuel Friedrich konnte die Streitparteien nicht zu einem Vergleich bewegen. Das Verfahren geht am 14. Juli mit der Befragung des Klägers weiter. Der Beklagte wird am 15. Juli befragt.

von Grasser: Neuer Wirbel um das Penthouse des Ex-Finanzministers. © Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

Als Zeugen werden unter anderen Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser geladen.

Gegen Grasser wird von der Justiz wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ermittelt, er soll Meinl-Honorare in Höhe von 9 Mio. Euro über sein internationales Firmen- und Stiftungsnetzwerk nicht versteuert haben. Grasser hat seinen früheren Steuerberater Peter Haunold bzw. das Unternehmen Deloitte auf Schadenersatz geklagt. Sie hätten ihm die Konstruktion vorgeschlagen und ihn daher falsch beraten, deswegen müssten die Beklagten ihm die entstandenen und mögliche künftige Kosten ersetzen, so der Vorwurf.

Berater weisen Vorwürfe zurück

Deloitte und Haunold weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Grasser sei von dem vorgeschlagenen Konzept abgewichen, bringen sie vor. Grasser droht laut Berichten eine Geldstrafe von 15 Mio. Euro und eine Nachzahlung von rund 5 Mio. Euro an die Finanz. Wegen des Vorwurfs des Abgabenbetrugs könnte ihm auch eine Haftstrafe drohen.

Im Steuerverfahren warten die Ermittler seit Monaten auf die Herausgabe der bei Haunold beschlagnahmten Grasser-Akten. Derzeit sichtet das Landesgericht Wien die Akten, ob sie an die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft herausgegeben werden können. Während Haunold im Strafverfahren als Steuerberater der Verschwiegenheitspflicht unterworfen ist, kann er im Zivilverfahren wegen Grassers Klage reden: "Haunold muss sich hier verteidigen können", stellte der Richter heute klar.

Während das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zur Steuerhinterziehung läuft, wird parallel der Zivilprozess stattfinden. Richter Friedrichkeit machte heute klar, dass er nicht auf den Ausgang des Steuerverfahrens warten wolle. Auch die beiden Streitparteien wollen dies nicht.

Zahlreiche Zeugen

Die Causa sei "sehr komplex", stellte der Richter heute fest. Daher sollen zahlreiche Zeugen geladen werden, darunter der Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona. Grassers Anwalt, Dieter Böhmdorfer, fragte nach, "wozu brauchen Sie sie"? "Sie habens beantragt", konterte der Richter - was zu Heiterkeit im bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal führte. Auch Beschäftigte der Meinl Bank, die Stiftungsräte von Grassers Stiftungen "Waterland" und "Silverland" in Liechtenstein und weitere Zeugen sollen befragt werden. Auch mindestens ein Gutachter soll zum Einsatz kommen: In der Frage, ob das Beratungshonorar überhöht war, müsse er einen Gutachter zuziehen, so der Richter.

Der Streitwert wurde vom Richter auf insgesamt 2,4 Mio. Euro festgelegt. Grassers Anwalt Böhmdorfer wollte einen niedrigeren Streitwert, um für seinen Mandanten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zu sparen. Beim von Böhmdorfer angeführten "überhöhten Beratungshonorar" der Beklagten konnte der Richter die Summe von 283.000 Euro nicht nachvollziehen. Nun wird der Anwalt eine genauere Aufstellung vorlegen.

Grasser soll Empfehlungen missachtet haben

Grasser bzw. seine Gesellschaft Valuecreation halten Haunold und Deloitte vor, dass sie eine rechtlich zulässige Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktion vorschlagen hätten müssen. Die Beklagten wenden ein, dass Grasser von den Vorschlägen abgewichen sei. So habe Grassers Ehefrau Fiona die Stiftung in Liechtenstein gegründet, nicht Grasser selber. "Dies hatte zur Folge, dass einerseits keine Schenkungssteuermeldung in Österreich erforderlich war und andererseits der Finanz die Struktur nicht bekannt wurde", hieß es in einem Schreiben von Deloitte vor Beginn des Verfahrens an Medien.

Weiters habe Grasser, entgegen dem ihm erteilten Rat, auf den Umbau des Hauses in Maria-Wörth unmittelbaren Einfluss genommen. Die Wörthersee-Villa gehört - über die österreichische Firma SMW OG - letztlich einer Grasser-Stiftung in Liechtenstein.

KHG "sprachlos"

Grasser zeigte sich heute vor Gericht schweigsam. Danach sagte er vor Journalisten, er sei "sprachlos" über die Fehlberatung durch Deloitte, die ihm als eine der großen Steuerberatungskanzleien empfohlen worden war. Er habe immer deren Vorschläge befolgt und habe seine Stiftungskonstruktion gemeinsam mit Steuerberater Haunold gegenüber der Finanz offengelegt. "Ich habe keine einzige Änderung vorgenommen", betonte er. Der Anwalt von Haunold, Orlin Radinsky, wies die Vorwürfe zurück. Auch der Anwalt von Deloitte, Verfassungsrichter Christoph Herbst, zeigte sich zuversichtlich: Deloitte habe nach wie vor einen sehr guten Ruf, er vertraue auf den Ausgang des Verfahrens.

Deloitte-Anwalt weist Angaben zurück

Nach der heutigen Verhandlung hat der Anwalt der beklagten Gesellschaft Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Christoph Herbst, Grassers Angaben zurückgewiesen. Grassers "fast schon verzweifelt anmutende" Aussagen, er habe keine einzige Änderung an dem vorgeschlagenen Konzept vorgenommen, seien "definitiv nicht richtig".

Kommentare

Wer dem Grasser die Hand gibt muß nachher seine Finger nachzählen !!!!

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