Haftstrafe für Neonazi

Ex-NVP-Obmann zu 18 Monaten Haft verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig

von Wiederbetätigung - Haftstrafe für Neonazi

Der Angeklagte hatte sich bis zuletzt nur des Besitzes einer verbotenen Waffe (Morgenstern) schuldig bekannt. Angeklagt war er weiters wegen Delikten nach dem Verbotsgesetz, für die er ebenso schuldig gesprochen wurde. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung als Anstifter (u.a. von Plakataktionen) wurde er freigesprochen. Laut Anklage soll sich der Mann nationalsozialistisch betätigt haben, indem er am Geburtstag Hitlers in seinem Haus Feiern abgehalten, Hitler und das Hakenkreuzsymbol glorifiziert sowie Gesinnungsgenossen mit dem Hitlergruß gegrüßt und nationalsozialistische Dateien auf Computern archiviert habe. Die Delikte in Gutenstein, Wiener Neustadt und Neunkirchen fielen in den Zeitraum von April 2007 bis September 2009.

"Unsere Ehre heißt Treue"
Im Lauf des Verfahrens war eine Reihe von Zeugen gehört worden, darunter ehemalige junge Besucher von Stammtischtreffen der Gruppierung, die den Angeklagten zum Teil ent-, aber auch belasteten. Dabei ging es hauptsächlich darum, ob in den Lokalen "einschlägig" gegrüßt wurde. Die dortigen Kellner hatten nichts Derartiges beobachtet. Heute gab u.a. noch ein Beamter zu den auf dem Laptop des Beschuldigten gesicherten Dateien von NS-Material Auskunft. Dieses wollte der Mann rein zu Informationszwecken gespeichert haben. Dazu verlas Richterin Ingeborg Kristen aus einer E-Mail: "Wenn wir Sieg Heil meinen, sagen wir Glück auf. Denn unsere Ehre heißt Treue."

Keine Distanzierung von NS-Gedankengut
Für Staatsanwalt Wolfgang Handler hatte das Verfahren Verletzungen des Verbotsgesetzes erwiesen. Der 54-Jährige wolle sich nicht vom nationalsozialistischen Gedankengut lösen. Er habe auf die Frage, was er schlecht an der NS-Zeit fand, nicht den Holocaust genannt, sondern die Sommerzeit und Kirchensteuer, erinnerte Handler die Geschworenen - und auch daran, dass er als Grund für seinen Austritt aus der FPÖ Jörg Haiders Aussage angab, keine "Deutschtümler" mehr zu wollen. Auch habe der Angeklagte NS-Material weitergeschickt, äußerte Handler Bedenken hinsichtlich dessen - nach Angaben des Beschuldigten aufrechten - Funktion als Bildungsbeauftragter der NVP. Die Richterin sprach dann auch in ihrer Urteilsbegründung unter Hinweis auf die führende Position des Mannes in der Gruppierung und seinen Zugang zu jungen Menschen von generalpräventiven Gründen.

Ein etwas anderes Weltbild
Verteidiger Michael Dohr räumte im Schlussplädoyer ein, dass es "verschroben" sei, ein Hitler-Porträt aufzuhängen - allerdings daheim im "stillen Kämmerlein", das weder die Frau seines Mandanten noch Gäste betraten. Es liege wohl ein historisches Interesse und ein "etwas anderes" Weltbild vor, aber nach außen habe der Angeklagte den Nationalsozialismus nicht propagiert. Er war und sei nicht auf Wiederbetätigung ausgerichtet, betonte der Beschuldigte vor der Urteilsberatung.

Kommentare

... Das ist eh zu wenig. Lebenslang bitte!

Seite 1 von 1