In ihrer Entscheidung verwies das Gericht auf entsprechende Forderungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen. Ärzte im Uniklinikum Reims hatten die Behandlung von Vincent Lambert am Montagmorgen gestoppt - ein jahrelanger Rechtsstreit war vorausgegangen. Die Ärzte berufen sich auf ein Gesetz von 2016, wonach die Behandlung beendet werden kann, wenn sie "unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten".
Macron wies Hilferuf der Eltern ab
Die Eltern des früheren Krankenpflegers sind überzeugte Katholiken und hatten zuletzt Präsident Emmanuel Macron um Unterstützung gebeten. Der Präsident wies den Hilferuf am Montag ab. Es stehe ihm nicht zu, die Entscheidung der Ärzte aufzuheben, erklärte er. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte am Montag eine erneute Beschwerde der Eltern abgelehnt.
Lambert ist vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt. Er zog sich dabei schwere Verletzungen am Kopf zu. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand.
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