Werksspionage in Tirol: Innsbrucker Plansee-Prozess endet mit Schuldspruch

10 Monate Freiheitsstrafe, davon ein Monat unbedingt Urteil gegen Ex-Mitarbeiter vorerst nicht rechtskräftig

Im Prozess gegen jenen ehemaligen Plansee Mitarbeiter, der sich wegen Auskundschaftens von Betriebsgeheimnissen vorm Innsbrucker Landesgericht verantworten musste, hat es einen Schuldspruch gegeben. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, davon ein Monat unbedingt, verurteilt. Der Zweitangeklagte wurde freigesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung gegen das Urteil ein.

Da dem Angeklagten die bereits verbüßte Untersuchungshaft angerechnet wurde, musste er nicht ins Gefängnis. Sein Verteidiger Markus Orgler hatte auf Freispruch plädiert. Informationen, die für einen Fachmann mit "halbwegs zumutbarem" Rechercheaufwand zu besorgen seien, könne man nicht als Betriebsgeheimnis werten, meinte er. Genau dies, sei bei den Daten, die sein Mandant weiter gegeben habe, der Fall gewesen. Die übermittelten Unterlagen und Informationen seien darüber hinaus keineswegs so verdächtig gewesen, wie dies Plansee darstelle.

"Sie sind nicht im Sinne des gesamten Strafantrages schuldig zu sprechen, aber in jenen Teilen, die ich herausgezogen habe", erklärte die Richterin. Sie habe sich die Mühe gemacht, 422 Protokolle von Telefongesprächen zu lesen und sei dabei zu der Überzeugung gelangt, dass es der Angeklagte mit der Ehrlichkeit nicht immer so genau genommen habe. Sie sei der Ansicht, dass beide Seiten in dem Prozess die Tatsachen "gefärbt" hätten. Die Wahrheit liege vermutlich irgendwo in der Mitte.

Sie sei wie der Angeklagte der Ansicht, dass die Weitergabe von Präsentationen kein Betriebsgeheimnis darstellen würde. Dass der 48-Jährige eine Marktentwicklungsvorschau weitergegeben habe, stelle jedoch sehr wohl ein Geheimnis dar, begründete die Richterin ihr Urteil. Die Unterlagen, die der Chemiker bei seiner Verhaftung bei sich gehabt habe und nach seinem Ausscheiden bei Plansee laut eigener Aussage "mitgehen" habe lassen, hätten ebenfalls dem Zweck gedient, sie irgendwann weiter zu geben. "Ich bin der selben Meinung wie ihr Verteidiger, dass Sie ein intelligenter und langfristig planender Mensch sind, der nicht emotionell handelt", sagte die Richterin. Wenn man sich die Protokolle der Telefonüberwachung anschaue, lasse sich erkennen, dass hinter allem ein System stecke.

"Tatsache ist, dass ich kein einziges Betriebsgeheimnis weitergegeben habe," hatte der 48-Jährige vor Gericht ausgesagt. Der Chemiker war seit 1985 bei der Firma Plansee beschäftigt. Er war dort zuletzt damit beauftragt, den Bereich Beschichtungstechnik aufzubauen. Laut Staatsanwalt Markus Knapp habe es zwischen ihm und seinen Vorgesetzten Divergenzen gegeben. Der Chemiker habe sich gemobbt gefühlt und sei daraufhin Ende Februar 2006 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Danach übernahm der Angeklagte eine Stiftungsprofessur am Institut für Mineralogie und Petrographie an der Universität Innsbruck. Grund dafür sei gewesen, dass er weiterhin Zugriff auf das von Plansee mitfinanzierte Labor haben wollte, meinte Knapp. Bereits ab Mai 2005 sei der 48-Jährige neben Plansee auch für dessen russischen Konkurrenten als Berater tätig gewesen.

(apa)