Wer kontrolliert die Polizei?

Die Exekutive ist seit 1. September für ihre eigenen Berufungen zuständig

von Zwei Polizisten führen zwei Verdächtige auf einer nächtlichen Straße ab. © Bild: APA/Herbert P. Oczeret

Das Innenministerium versteht Steinhausers im "Standard" verbreitete Aufregung nicht: Im Prinzip sei nur das Wiener Modell, seit Jahrzehnten in Kraft und nicht beanstandet, auf andere Bundesländer umgelegt worden, sagte ein Vertreter des Ressorts. In Wien war es schon bisher so, dass die Bundespolizeidirektion gleichzeitig Sicherheitsdirektion war, Polizeipräsident Gerhard Pürstl zugleich auch Sicherheitsdirektor und damit beiden Instanzen vorgesetzt. "Das findet sich nun auch in anderen Städten." Betroffen sind laut "Standard" alle Landeshauptstädte außer Bregenz, dazu Leoben, Schwechat, Steyr, Villach, Wiener Neustadt und Wels.

Unabhängigkeit gewährleistet?

Steinhauser zufolge geht es vor allem um Demonstrationen, aber auch um Bescheide zur Akteneinsicht nach Observationen, um erkennungsdienstliche Behandlungen sowie um fremdenpolizeiliche Maßnahmen. Im Innenministerium erklärte man, dass es ohnehin nur wenige Entscheidungen gebe, die einer zweiten Instanz bei der Sicherheitsbehörde bedürfen. Es gebe ohnehin noch den Unabhängigen Verwaltungssenat. Statt bisher je eine Instanz bei Bundespolizei- und Sicherheitsdirektion gebe es nun zwei Instanzen bei der Landespolizeidirektion. Die Unabhängigkeit sei "selbstverständlich gewährleistet".

Temporäres Problem

Im übrigen ist es laut Innenressort ein temporäres Problem: Ab 2014 nehmen die Landesverwaltungsgerichte ihre Arbeit auf, die auch Berufungen gegen Demonstrationsverbote und Ähnliches behandeln sollen. Rechtsberater wiesen laut "Standard" darauf hin, dass die Gründung dieser Gerichte im Nationalrat zwar beschlossen worden sei, bisher aber nicht festgeschrieben wurde, dass sie diese Aufgaben übertragen wollen. Dem Bericht zufolge warten Juristen, unter anderem der Wiener Anwalt Georg Bürstmayr, auf eine Möglichkeit für eine Verfassungsklage.

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