Wenn der Fahnder zweimal klingelt: Für Steuersünder wird es zunehmend schwerer

Die Finanz erwischt immer mehr Steuerhinterzieher FORMAT analysiert drohende Strafen und Auswege

Die Finanz kommt immer mehr Steuerhinterziehern auf die Spur. FORMAT analysiert, welche Strafen drohen und wie man ihnen entgehen kann.

Wenn der Fahnder zweimal klingelt: Für Steuersünder wird es zunehmend schwerer

Manchmal kann eine Strafe wegen Steuerhinterziehung noch eine vergleichsweise glimpfliche Sanktion sein. Etwa im Fall Al Capones, des wohl berüchtigtsten Mafiabosses aller Zeiten. Da der US-Justiz die Beweise für Mord und Totschlag fehlten, zerrte sie Capone kurzerhand vor den Kadi, weil er Gewinne aus illegalem Glücksspiel und Drogenhandel nicht in seine Steuererklärung aufgenommen hatte. Immerhin ein Teilerfolg: 1931 wurde der Gangster wegen Steuerdelikten zu elf Jahren Haft verurteilt.

In Österreich käme ein Capone unserer Tage nicht viel billiger davon - laut Gesetz beträgt die theoretische Maximalstrafe für Steuerhinterziehung 10,5 Jahre. Allerdings müsste man dafür schon mehr als drei Millionen Euro unter erschwerenden Umständen hinterziehen und mindestens zwei einschlägige Vorstrafen auf dem Kerbholz haben. Wer zum ersten Mal mit Schwarzgeld ertappt wird, kommt bisher mit einer reinen Geldstrafe davon. Faustregel für die Höhe: 30 bis 50 Prozent des hinterzogenen Betrags. Wer also 100.000 Euro Steuern vermieden hat, muss neben der Nachzahlung dieses Betrags samt Zinsen noch mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Übrigens ist der Strafsatz, anders als im übrigen Strafrecht, vor allem erfolgsabhängig. Wer mit 10.000 Euro verschwiegenen Steuern auffliegt, zahlt dementsprechend drei bis fünf Tausender.

Fahnder besser ausgestattet
Die Gefahr, tatsächlich zahlen zu müssen, ist stark steigend. Roman Leitner, Steuerberater bei Leitner & Leitner: Die Aufdeckungsrisiken nehmen markant zu. Die Fahnder sind technisch besser ausgestattet, obendrein kommt es auch immer öfter zu grenzüberschreitender Amtshilfe." So dürfte es laut Steuerstrafexperte Leitner nur eine Frage der Zeit sein, bis die Deutschen die Namen der Österreicher, die auf ihrer Liechtenstein-Liste auftauchen, dem heimischen Fiskus übermitteln.

Selbst Haftstrafen, bisher schweren Delikten wie Schmuggel und Mehrwertsteuerbetrug vorbehalten, will Leitner in solchen Fällen nicht gänzlich ausschließen: "Die Höhe des Strafrahmens wurde in den letzten Jahren mehrfach angehoben. Es gibt noch sehr wenig Urteile aus jüngster Zeit als Präzedenzfälle."

Wer das Finanzamt bereits auf dem Sprung wittert, kann als Notaktion zum Mittel der Selbstanzeige greifen. Dann muss man zwar den vollen ausständigen Steuerbetrag bezahlen, kann aber wenigstens zusätzliche Strafen vermeiden. Nicht zuletzt kann man so möglichen Gerichtsverfahren entgehen, die ab 75.000 Euro Hinterziehungssumme drohen. Als Damoklesschwert droht ohne Selbstanzeige der Super-GAU: Im Verurteilungsfall kann sogar der Job gefährdet sein, da viele Berufe einen einwandfreien Leumund ohne Vorstrafen voraussetzen.

Steuerhinterziehung verjährt
Erfreulicherweise lösen sich viele Steuerprobleme mit der Zeit von selbst. Steuerhinterziehung verjährt grundsätzlich nach sieben Jahren. Allerdings beginnt die Frist nicht sofort zu laufen, sondern dann, wenn der Steuerbescheid eines Jahres rechtskräftig ist. Man muss also in der Regel mit acht Jahren oder sogar noch mehr rechnen. Nach zehn Jahren ist aber aus abgabenrechtlicher Sicht endgültig Schluss.

Das gilt aber nicht für ein etwaiges Steuerstrafverfahren. Hier ist zwar die Verjährungsfrist auf den ersten Blick mit fünf Jahren kürzer. Pferdefuß: Bei Dauerdelikten fängt die Verjährung gar nicht erst zu laufen an. Das betrifft auch typische Schwarzgeldkonten im Ausland, bei denen eine nicht deklarierte Einnahme vor über einem Jahrzehnt am Anfang stand, aber anschließend Jahr für Jahr auch die Zinserträge vor dem Finanzamt versteckt wurden.

In solchen Fällen kann das Strafverfahren den Fall bis zum ersten Delikt aufrollen, und es können entsprechende Strafen verhängt werden, obwohl ein Großteil der normalen Steuernachzahlung längst verjährt ist. Wichtig ist es in solchen Fällen, möglichst rasch weitere Folgetaten zu vermeiden, damit die Verjährung beginnen kann.

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