Weißwaschen im langsamen Schongang

Geldtipp der Woche Martin Kwauka ist Finanzchef bei FORMAT

Am Sparbuch kann man in Ruhe die Verjährung abwarten.

Die Luft wird für Besitzer von Schwarzgeld immer dünner. Das gilt nicht nur für Stifter in Liechtenstein, sondern auch für Anleger mit gewöhnlichen Konten in Steueroasen wie der Schweiz. Die vom deutschen Staat gezahlte Millionenprämie für Kontodaten könnte in vielen Ländern Trittbrettfahrer anlocken, außerdem werden die Möglichkeiten zur elektronischen Überwachung immer ausgefeilter. So kann schon das Handy, mit dem man in der Zürcher Bahnhofstraße auf dem Weg zur Bank unterwegs war, verräterische Spuren hinterlassen. Zwar sind die österreichischen Steuerfahnder bisher nicht so aggressiv wie die deutschen – fragt sich nur, wie lange noch.

Ruhiger schläft, wer sein Geld weißwäscht, bevor der Fiskus zugreift. Man muss nicht gleich zum Mittel der sofortigen Selbstanzeige greifen. Es gibt auch schonendere Waschverfahren, die allerdings etwas länger dauern und auf die Verjährung von Steuerdelikten setzen.
Das Recht des Finanzamtes, Steuern zu kassieren, verjährt normalerweise nach sieben Jahren. Allerdings verlängern Steuererklärungen und allfällige neu aufgerollte Steuerverfahren die Frist auf maximal zehn Jahre. Aus ­strafrechtlicher Hinsicht ist man sogar schon nach fünf Jahren aus dem Schneider. Allerdings muss man auf zwei Dinge aufpassen: Hinterzogene Erbschaftssteuern verjähren praktisch nie (wohl aber Schenkungssteuern). Auch bei sogenannten Dauerdelikten besteht die Gefahr, dass die Verjährung erst gar nicht beginnt. Dies kann zum Beispiel in die Schweiz transferiertes Schwarzgeld betreffen, von dem in Folge auch keine Ertragssteuern bezahlt werden.

Wer also auf Zeit spielt, sollte neue Folgedelikte vermeiden. Die einfachste Methode ist, das Schwarzgeld lange genug auf einem österreichischen ­Sparbuch zu parken. Es muss ja nicht die Hausbank sein – sicherer ist eine andere Bank, zu der man bisher keine Verbindung hatte. Hintergrund: Bei
der Hausbank könnte der Fiskus nach weiteren Konten fragen, eine flächendeckende Abfrage aller Banken im Schrotschussverfahren ist nicht erlaubt. Wer das Geld in der Schweiz hat, könnte seinen Steuerberater nach liechtensteinischen Versicherungen fragen. Durch die anonyme Zahlung der österreichischen Versicherungssteuer ist das Geld nach zehn Jahren weiß. Man sollte aber zur Sicherheit Polizzen wählen, bei denen man auf die Veranlagung keinen Einfluss hat. Auch der lange Verbleib des Geldes auf einer Liechtenstein-Stiftung ist ein denkbarer Weg. Man sollte dann aber bis zum Ende der Verjährung keine Entnahmen durchführen.